Millionenbetrug, kein Menschenhandel Drei Jahre Haft für "Pussy-Club"-Betreiberin

Die Räumung sogenannter Flatrate-Bordelle sorgte im vergangenen Sommer bundesweit für Aufregung. Jetzt wurde die Chefin der "Pussy Clubs" verurteilt - allerdings nicht wegen Menschenhandels, sondern wegen Millionen-Betrügereien bei der Sozialversicherung.

Sozialversicherungsbetrug ja, Menschenhandel nein: Die Chefin von vier sogenannten Flatrate-Bordellen ist am Freitag zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Stuttgarter Landgericht sah es als erwiesen an, dass die Frau zusammen mit den Mitangeklagten mehr als 2,7 Millionen Euro Sozialversicherungsbeiträge am Fiskus vorbeigeschleust hat.

Richter Andreas Arndt betonte in seiner Urteilsbegründung am Freitag, dass die Prostituierten in den "Pussy Clubs" nicht unterdrückt und ihnen nicht mit Gewalt gedroht worden war. Wegen der rund einjährigen Untersuchungshaft, eines Geständnisses und ihrer Mutterschaft könnte die Frau bereits in einem halben Jahr frei sein, sagte ihre Anwältin nach dem Urteil.

Zwei Mitangeklagte der als Strohfrau geltenden 26-Jährigen wurden mit drei Jahren und mit zwei Jahren und zehn Monaten Haft bestraft. Ihnen drohen weitere Strafen wegen Menschenhandels in anderen laufenden Verfahren. Zwei weitere Helfer kamen mit Bewährungsstrafen, ein sechster Angeklagter schließlich mit einer zur Bewährung ausgesetzten Geldstrafe davon. Allen Angeklagten kam ein Mitte der Woche abgeschlossener Deal zugute: Geständnisse zu den veruntreuten Sozialversicherungsgeldern sorgten für Strafminderung und ein Urteil nach 22 Sitzungstagen. Ursprünglich war ein erheblich größerer Prozess bis in den Herbst hinein erwartet worden.

In den "Pussy-Clubs" in Fellbach, Heidelberg, Berlin und Wuppertal war mit Sex zu Flatrate-Preisen geworben worden. Rund 200 Frauen mussten den Freiern zu Pauschalpreisen von 70 oder 100 Euro pro Tag zur Verfügung stehen. Die Räumung der Clubs hatte im vergangenen Sommer für großes Aufsehen und breite politische Debatten gesorgt. Das Gericht habe aber nicht darüber zu entscheiden, ob Flatrate-Sex gegen die Menschwürde verstößt, erklärte Richter Arndt mit Blick auf diese Diskussion.

DPA
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