Nach Zeitungsberichten vom Wochenende wurde der Siebenjährige vermutlich gefoltert und sexuell missbraucht. Anders als von der Polizei mitgeteilt, sei der Junge nicht an seinen Kopfverletzungen gestorben, sondern wegen innerer Verletzungen verblutet, die an Folter erinnerten, schrieb der "Tagesspiegel" (Samstag) unter Berufung auf die Mordkommission. Zudem sei an der Leiche ein männliches Schamhaar gefunden worden.
DNA-Analyse eindeutig
Weder die Polizei noch die Berliner Justiz wollten zu den Berichten Stellung beziehen. Er werde keine Einzelheiten aus dem laufenden Ermittlungsverfahren bekannt geben, sagte ein Justizsprecher. Auch die Polizei hielt sich bedeckt und verwies darauf, dass man aus Rücksicht auf die Eltern von Christian keine Details verbreiten wolle. Beide Seiten zeigten sich wenig erfreut darüber, dass die grausigen Einzelheiten nun doch an die Öffentlichkeit gelangt sind.
Der kleine Christian war unweit seiner Wohnung in einem kleinen Wald tot aufgefunden worden. Obwohl der Junge nackt unter einer Plane lag, hatte die Polizei einen sexuellen Hintergrund offiziell ausgeschlossen. Der vorbestrafte 16-Jährige, der wenige Tage nach der Tat festgenommen wurde, hatte zwar gestanden, den Jungen aus "persönlichem Frust" erschlagen zu haben. Einen sexuellen Missbrauch bestritt er aber vehement. Möglicherweise habe er dies aus Scham verdrängt, mutmaßte ein Ermittler im "Tagesspiegel". Dass das Schamhaar von dem 16-Jährigen stammt, soll eine DNA-Analyse zweifelsfrei belegt haben.
Täter war schon vorher straffällig
Hätte die Tat verhindert werden können? Diese Frage wird mittlerweile immer häufiger gestellt, denn der 16-Jährige war bei den Behörden seit Jahren kein Unbekannter. Neben diversen Diebstählen und Sachbeschädigungen finden sich in seiner Akte auch mehrere Fälle von Körperverletzung. So soll der Junge, der bei den Großeltern aufwuchs, schon in der Schule auffällig geworden sein und seinem Schuldirektor in den Unterleib getreten haben.
Erst vor einigen Wochen hatte er einen jungen Mann krankenhausreif geprügelt und sollte deswegen vor Gericht gestellt werden. Für die Zeit bis zum Prozess gewährte ihm ein Richter allerdings Haftverschonung - wegen des Jugendstrafrechts eine korrekte Entscheidung, sagen die einen, während Kritiker von einer krassen Fehlentscheidung sprechen. Diskutiert wird nun auch, ob das Strafrecht für Jugendliche verschärft und halbwüchsige "Intensivtäter" frühzeitig in geschlossene Heime gebracht werden sollten.
Axel Hofmann/DPA