In Chemnitz soll ein Mann Waren im Wert von 34,85 Euro gestohlen haben. So weit, so wenig spektakulär. Normalerweise werden solche Verfahren gegen Auflagen häufig eingestellt. Laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" hat die sächsische Polizei in diesem Fall aber darauf verzichtet, denn: "Der Beschuldigte ist Ausländer."
Der Paragraf gilt auch für Ausländer
Der Dresdner Rechtsanwalt Mark Feilitzsch hat den Vorgang via Twitter öffentlich gemacht. Feilitzsch vertritt den Beschuldigten und sagte der "SZ": "Was tausendfach passiert, dass Ausländer anders behandelt werden als Deutsche, ist hier in wenigen Worten zusammengefasst." Laut Paragraf 153a der Strafprozessordnung können Verfahren eingestellt werden. Der Paragraf gilt auch für Ausländer.
Der Diebstahl habe sich im April 2015 zugetragen. Die Akte sei von der Polizei an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden, anschließend erging der Strafbefehl. Der mutmaßliche Dieb habe dagegen Einspruch erhoben. Rechtsanwalt Feilitzsch geht nun davon aus, dass das Verfahren in der Hauptverhandlung eingestellt wird.