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Exklusives Videomaterial So brutal gingen Polizisten gegen Stuttgart21-Demonstranten vor



Der Einsatz liegt fünf Jahre zurück. Erst jetzt wird bekannt, wie aggressiv Beamte mit Pfefferspray und Wasserwerfern gegen Schüler und Rentner vorgingen. Dem stern liegt exklusives Videomaterial vor.
Von Arno Luik

Das Bild des älteren Mannes, der vor fünf Jahren in Stuttgart durch den Einsatz von Wasserwerfern der Polizei sein Augenlicht verlor, ging um die Welt. Der harte Polizeieinsatz vom 30. September 2010 gegen Demonstranten gilt in Stuttgart als „Schwarzer Donnerstag“ in einer Reihe von Bürgerprotesten gegen das umstrittene Bahnhofprojekt Stuttgart 21. Jetzt sind Videoaufzeichnungen der Polizei aufgetaucht, die den aggressiven Einsatz der Ordnungshüter dokumentieren.


Die Filme, die dem stern vorliegen, zeigen, wie mit Wasserstößen auf Kopfhöhe geschossen und ein Mann am Hinterkopf getroffen wird. Laut Polizeirichtlinie ist beim Wasserstoß, der Straftaten und das Vordringen von Störern und Gewalttäter verhindern soll, darauf zu achten, dass Köpfe nicht getroffen werden.

Pfefferspray als Nahkampfwaffe

Die Videos zeigen auch, wie Pfefferspray aus großer Nähe auf junge Menschen gesprüht wird. Auch das ist verboten: Dem stern liegen interne Papiere über die „Handhabungsweise für Reizstoff-Sprühgeräte (RSG) mit Pfefferspray“ vor. Danach ist es „grundsätzlich unzulässig“, mit dem Spray unter einem bis zwei Meter Entfernung zu agieren. Die Videos dokumentieren auch die Gespräche zwischen Polizisten über den Einsatz: Zu hören ist die Anweisung, das Pfefferspray auf die Polizeihandschuhe zu sprühen und es dann Demonstranten ins Gesicht zu reiben.


Der Staatsanwalt und Richter a.D. Dieter Reicherter sieht darin eine „Verbrechensabredung“ und hat Strafanzeige bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft gestellt. Der Dialog könne „nur so verstanden werden, dass die Polizisten beschlossen, im Verstoß gegen sämtliche Dienstvorschriften zu handeln“, so Reicherter gegenüber dem stern. Er zeige die unbekannten Polizisten auch deshalb an, weil beim Einsatz von Pfefferspray, das ins Gesicht gerieben wird, die „Gefahr von Erblindung“ bestehe und bei Allergikern „sogar der Tod durch Ersticken“.

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