Der Sekundenschlaf eines Bankmitarbeiters hat zu einem verhängnisvollen Fehler geführt: Weil der Mann dabei auf die Taste "2" seiner Computertastatur kam, wurde der Zahlungsbeleg eines Rentners in Höhe von 62,40 Euro in 222.222.222,22 Euro, also mehr als 222 Millionen, umgeändert.
Später übersah eine Sachbearbeiterin den Fehler bei der Durchsicht der Belege ebenfalls. Erst bei einer systeminternen Überprüfung fiel der Zahlensalat doch noch auf und wurde korrigiert. Die Bank kündigte der Sachbearbeiterin dennoch und warf ihr vor, am fraglichen Arbeitstag die Belege ohne Überprüfung freigegeben zu haben.
Belege im Sekundentakt
Die Frau wusste sich zu wehren und wandte sich an das Hessische Landesarbeitsbericht. Dies entschied nun für die Sachbearbeiterin (Az. 9 Sa 1315/12). Die Frau hatte seit 1986 bei der Bank gearbeitet. Am 2. April überprüfte sie nach Angaben des Gerichts 603 Belege innerhalb von weniger als 1,4 Sekunden, 105 Belege innerhalb von 1,5 bis 3 Sekunden und nur 104 Belege in mehr als drei Sekunden. Dabei übersah sie den fehlerhaften Beleg, den ihr nicht für die Prüfung des Betragsfeldes zuständiger Kollege verursacht hatte.
Doch die Richter sahen keine vorsätzliche Schädigung der Bank, der Arbeitsablauf sei nicht vorsätzlich manipuliert worden. Der schwere Fehler reiche für eine Kündigung nicht aus. Auch eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses wurde zurückgewiesen.