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Video BGH bestätigt teilweisen Freispruch für NSU-Helfer

Der sogenannte NSU-Prozess hat mit der Verwerfung zweier Revisionen im Zusammenhang mit der Verurteilung von André E. am Mittwoch in Karlsruhe seinen vollständigen rechtskräftigen Abschluss gefunden. André E. war im Jahr 2018 vom Oberlandesgericht München zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden, vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord war er allerdings freigesprochen worden. Die Bundesanwaltschaft hatte hingegen zwölf Jahre gefordert und wegen des Teil-Freispruchs gegen das Münchener Urteil in diesem Punkt Revision eingelegt. Auch der Angeklagte selbst legte Revision gegen seine Verurteilung ein. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies diese Revisionen nun zurück. Kai Hamdorf, Sprecher beim Bundesgerichtshof: O-TON KAI HAMDORF, PRESSESPRECHER BEIM BGH "Die Begründung ist diejenige, dass letztlich die revisionsrechtliche Überprüfung keine Rechtsfehler ergeben hat. Im Wesentlichen ging es darum, dass die Bundesanwaltschaft Lücken gesehen hat in den Urteilsgründen hinsichtlich der Tat-richterlichen Würdigung zum Vorsatz. Und diese Einschätzung hat der Bundesgerichtshof nicht geteilt." Entsprechend enttäuscht zeigte sich die Bundesanwaltschaft. Bundesanwalt Jochen Weingarten: O-TON JOCHEN WEINGARTEN, BUNDESANWALT BEIM BGH "Das Oberlandesgericht München hatte den Angeklagten in vier von fünf Fällen freigesprochen, weil es sich vom Vorsatz des Angeklagten nicht überzeugen konnte. Wir haben die dem zugrunde liegende Beweiswürdigung für rechtsfehlerhaft gehalten und deshalb das Rechtsmittel der Revision eingelegt, mit dem wir beim Bundesgerichtshof nicht durchgedrungen sind." Der "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) hatte zwischen 2000 und 2007 neun Männer türkischer und griechischer Herkunft sowie eine Polizistin ermordet. Die rassistischen Motive für die Morde waren von den Ermittlern jahrelang nicht erkannt worden. Erst nachdem sich die Haupttäter Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos 2011 bei einer Polizeikontrolle das Leben nahmen, wurden die Hintergründe der Morde und das NSU-Netzwerk entdeckt. Die beiden Männer hatten zusammen mit Beate Zschäpe unter falschen Namen gelebt. Zschäpes Aufgabe war es, die Finanzen des NSU zu führen und für Alibis zu sorgen. Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess muss lebenslang in Haft bleiben. Mit dem Urteil gegen André E. sind nun alle Urteile rechtskräftig.
Mit dem Urteil gegen André E. sind nun alle Urteile rechtskräftig.

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