Baden-Württemberg Seniorin totgebissen - das sagt die Besitzerin des Hundes

American Staffordshire-Terrier
Bestimmte Hunderassen dürfen in Deutschland nicht eingeführt werden. Das regelt das Hundeverbringungs- und einfuhrbeschränkungsgesetz, kurz HundVerbrEinfG. Darunter sind unter anderem folgende Hunderassen:
1.     Pitbull-Terrier
2.     American Staffordshire-Terrier
3.     Staffordshire-Bullterrier
4.     Bullterrier
5.     sowie deren Kreuzungen untereinander.

Welche Hunderassen als gefährlich eingestuft wird, regeln die Bundesländer unterschiedlich. Damit einher gehen bestimmte Regelungen wie Maulkorb- oder Leinenzwang. Manche Bundesländer beziehen sich auf die Bundesliste, andere führen eigene Listen. Listenhunde können in den meisten Bundesländern von bestimmten Haltungsmaßnahmen befreit werden, wenn sie einen Wesenstest bestehen. Einige Bundesländer verzichten komplett auf eine Rasseliste.
Ein Hund hat in Baden-Württemberg eine Seniorin totgebissen - während Helfer zunächst nur zusehen konnten. Jetzt äußert sich die Halterin des Tieres zu dem Vorfall.

Ein Hund hat am Mittwoch in Baden-Württemberg eine 72 Jahre alte Frau angegriffen und getötet. Wie die Polizei mitteilte, war das Tier auf einem Fußweg auf die Passantin losgegangen. In der "Bild"-Zeitung äußert sich nun die Besitzerin des Tieres: "Es ist schrecklich, was passiert ist. Das tut mir wirklich leid. Ich verstehe, dass die Polizei ,Raskon‘ (Name des Tieres - Anm. d. Red.) erschossen hat."

Sauer sei sie aber darüber, dass bei der Rettungsaktion zwei weitere Hunde auf ihrem Grundstück von der Polizei getötet werden mussten - weil die Beamten nicht wussten, ob die Halterin im Haus sei. Die 43-Jährige besaß den Rüden erst seit drei Wochen und hatte ihn im Internet bereits wieder zum Verkauf angeboten: "Im neuen Heim sollten keine Kinder und keine anderen Tiere sein. Er ist verschmust und braucht eine starke Hand", schrieb sie über den Kangal in einer Anzeige vom 9. Mai.

Baden-Württemberg: Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung

Die Polizei hat gegen die Besitzerin, auf deren Grundstück sich neben den Hunden auch 20 Katzen befanden, Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung aufgenommen.

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tim

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