Befangenheitsantrag Gericht tauscht Schöffin in Prozess gegen Maddie-Verdächtigen aus

Ein Fahrzeug verlässt mit dem im Maddie-Prozess Angeklagten Christian B. einen Innenhof vom Landgericht
Ein Fahrzeug verlässt mit dem im Maddie-Prozess Angeklagten Christian B. einen Innenhof vom Landgericht Braunschweig
© Moritz Frankenberg / DPA
Auf Antrag der Verteidiger des mehrfach verurteilten Sexualstraftäters Christian B. hat das Landgericht Braunschweig eine Schöffin für das Verfahren gegen den 47-Jährigen ausgeschlossen.

Im Prozess gegen den deutschen Verdächtigen Christian B. im Fall des 2007 verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann hat das Gericht eine Schöffin ausgeschlossen. Die Strafkammer des Landgerichts Braunschweig gab am Dienstag einem Befangenheitsantrag der Verteidigung statt. Sie begründete ihre Entscheidung mit "Zweifeln an der rechtlichen Gesinnung und der Rechtstreue der Schöffin".

Ersatzschöffin für Maddie-Prozess

Die Frau hatte in Onlinemedien zur Tötung des früheren brasilianischen Präsidenten Jair Bolsonaro aufgerufen. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage, die mutmaßliche Opfer von B. vertritt, hatten sich dem Antrag der Verteidigung gegen die Schöffin angeschlossen. Deren Platz werde nun eine Ersatzschöffin einnehmen, teilte das Braunschweiger Gericht mit.

In dem Verfahren gegen den Angeklagten B., das am Freitag fortgesetzt werden soll, geht es um mehrere Sexualverbrechen, nicht allerdings um den Fall Maddie. Maddie war im Jahr 2007 verschwunden, während ihre Eltern in einem Restaurant in Portugal zu Abend aßen. Trotz großangelegter Fahndungen und zahlreicher Aufrufe ihrer Eltern wurde der Fall nie aufgeklärt, Maddie blieb unauffindbar.

AFP · DPA
km

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