"Pushback" ist das "Unwort des Jahres" 2021. Mit dem Begriff werde ein menschenfeindlicher Prozess des Zurückdrängens von Flüchtenden an den Grenzen beschönigt, begründete eine Jury aus Sprachwissenschaftlern am Mittwoch im hessischen Marburg die Wahl. Wie die sprachkritische Aktion, die das Wort seit 1991 kürt, mitteilte, waren diesmal insgesamt 1308 Einsendungen eingegangen, in denen 454 verschiedene Ausdrücke für die Wahl des Unworts vorgeschlagen wurden. Viele Vorschläge hätten die Corona-Pandemie betroffen, wie "Boostern", "Covidiot" oder "Tyrannei der Ungeimpften". Von den Einsendungen hätten aber nur knapp 45 den Kriterien der Jury entsprochen.
Unwort des Jahres: Hinter "Pushback" folgt "Sprachpolizei"
Auf Platz zwei wählten die Sprachwissenschaftler den Begriff "Sprachpolizei", mit dem Menschen diffamiert werden sollten, die sich für einen angemessenen, nicht diskriminierenden Sprachgebrauch einsetzen. Auf Platz drei kamen Vergleiche mit dem Nationalsozialismus, die im Zuge der Corona-Demonstrationen von Impfgegnern und -gegnerinnen verwendet wurden – etwa "Impfnazi" oder "Ermächtigungsgesetz" für Infektionsschutzgesetz.
Die Jury will mit der alljährlichen Wahl eines "Unwortes" auf unangemessenen Sprachgebrauch aufmerksam machen und so sensibilisieren. Gerügt werden Begriffe, die gegen die Prinzipien der Menschenwürde oder Demokratie verstoßen, die gesellschaftliche Gruppen diskriminieren oder die euphemistisch, verschleiernd oder irreführend sind. Auf die Menge der eingegangenen Vorschläge für ein einzelnes Wort kommt es nicht an.
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Die "Unwörter" der Vorjahre waren in Darmstadt präsentiert worden. Mit einem Wechsel bei der Jury zog die Bekanntgabe nun an die Uni Marburg um. Zuletzt gab es zwei "Unwörter": Für 2020 lauten diese "Corona-Diktatur" und "Rückführungspatenschaften". Mit "Corona-Diktatur" werden laut Jury die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie diskreditiert. Das Wort "Rückführungspatenschaften" bezeichnet einen von der EU-Kommission vorgeschlagenen Mechanismus der Migrationspolitik, bei dem ein Mitgliedsstaat der EU einem anderen Land die Verantwortung für Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern abnimmt.