Bundessozialgericht klärt Anrechnung von Kindererziehungszeiten in EU-Ausland
Kindererziehungszeiten im EU-Ausland können auch von der Deutschen Rentenversicherung rentensteigernd anerkannt werden. Das ist der Fall, wenn vorher und hinterher deutsche Rentenanwartschaften erworben wurden und die Kindererziehung im Ausland dort nicht zu einer Rente führt, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Freitag bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschied. (Az. B 5 R 16/23 R)