Klage auf Aufenthaltserlaubnis scheitert vor Bundesverwaltungsgericht
Wird der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten abgelehnt, ist das abschließend. Die Betroffenen können keine Aufenthaltsgenehmigung auf Grundlage einer anderen Norm bekommen, welche den Aufenthalt bei einer rechtlich unmöglichen Ausreise regelt, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Es ging um den Fall einer Frau aus Syrien und ihrer Kinder. (Az. 1 C 11.23)