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Ein Mann wird geimpft.

Urteil in Hessen: Biontech muss keinen Schadensersatz wegen Impfschäden zahlen

Das Pharmaunternehmen Biontech muss im Falle behaupteter Schäden nach einer Impfung gegen das Coronavirus keinen Schadensersatz zahlen. Für die Beurteilung einer Nutzen-Risiko-Abwägung kommt es auf gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse an, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilte. Diese muss die Klägerin gegebenenfalls beweisen (Az.: 23 U 13/24).