Sozialhilfe für Nicht-EU-Bürger: Langfristiger Aufenthaltstitel darf verlangt werden
Für Sozialleistungen können europäische Länder einen langfristigen Aufenthaltstitel von Nicht-EU-Ausländern verlangen. Der Grundsatz der Gleichbehandlung für Drittstaatler im sozialen Bereich gilt nur für Berufstätige, nicht aber für Menschen, die nicht berufstätig sind, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. (Az. C-151/24)