Autofahrer haben keinen Anspruch auf eine kostenlose Nutzung der Toiletten an Autobahnraststätten. Hierfür gibt es keinerlei rechtliche Grundlage, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Freitag bekanntgegebenen Beschluss entschied. (Az: 1 A 10022/18.OVG)
Wie an den meisten Raststätten in Deutschland werden auch in Rheinland-Pfalz die Toiletten von der Tank&Rast-Tochter Sanifair betrieben. Die Nutzung kostet 70 Cent, im Gegenzug gibt es einen Wertbon über 50 Cent, der in der Raststätte eingelöst werden kann. Dagegen klagte der Kabarettist und Liedermacher Rainald Grebe. Er meint, der Gang zur Toilette müsse kostenlos sein.
Keine rechtliche Grundlage für kostenlosen Klobesuch
Wie zuvor schon das Verwaltungsgericht Koblenz wies nun auch das OVG Grebes Klage ab. Für den kostenlosen Toilettengang gebe es keinerlei rechtliche Anspruchsgrundlage. Insbesondere lasse sich ein solcher Anspruch auch nicht aus dem Grundgesetz herleiten. Denn das Entgelt für die Nutzung der Toiletten sei nur "geringfügig". Zudem gebe es in Rheinland-Pfalz 43 Autobahnparkplätze mit kostenlosen Toiletten.
Auch das Argument, die Sicherheit des Verkehrs leide, wenn ein Fahrer nach dem Tanken und Essen an einer Raststätte noch mehrere Kilometer mit voller Blase fahren müsse, um kostenlos zur Toilette gehen zu können, ließ das OVG nicht gelten. Dies sei eine Frage des öffentlichen Interesses, auf das sich der Autofahrer nicht individuell berufen könne.