Buspassagiere in der EU sollen auf langen Fahrten über 250 Kilometern künftig neue Rechte auf Entschädigungen oder Unterbringung im Hotel haben, wenn das Fahrzeug stark verspätet oder am Weiterfahren gehindert ist. Vertreter von Europäischem Parlament und Mitgliedstaaten einigten sich auf einen entsprechenden Gesetzesplan, wie die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel mitteilte. Demnach muss das Busunternehmen den Passagieren zwei Hotelübernachtungen bis zur Höhe von 80 Euro pro Nacht zahlen, wenn sie zum Beispiel wegen einer Panne gestrandet sind. Dies gilt nicht bei extremem Wetter oder Naturkatastrophen.
Fährt ein Bus mehr als zwei Stunden zu spät ab, werden 50 Prozent des Fahrpreises als Entschädigung fällig, erklärte die Kommission weiter. Für einen Imbiss muss der Unternehmer sorgen, wenn sich Fahrten ab drei Stunden um mindestens anderthalb Stunden verzögern. Andere Neuerungen kommen auch Fahrgästen im Busverkehr unter 250 Kilometern zugute, zum Beispiel die obligatorische Einrichtung von Beschwerde-Mechanismen. Das Plenum des Europaparlaments und die Verkehrsminister müssen die Pläne noch absegnen, der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens ist noch ungewiss.