Das Amtsgericht Frankfurt am Main wies in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil die Klage von Reisenden zurück, die wegen einer fast zweistündigen Zugverspätung ihren Flug verpassten. Nach Auffassung des Gerichts hätten sie mögliche Verspätungen einkalkulieren müssen.
Die Reisenden waren mit einem von ihrem Reiseveranstalter angebotenen kostenlosen Zugticket von Würzburg nach Bonn gefahren. Wegen einer Verspätung von 103 Minuten erreichten sie am Flughafen Köln/Bonn ihren Flug nach Thailand nicht mehr. Sie machten deshalb vor Gericht Mehrkosten für einen Ersatzflug am nächsten Tag und eine Hotelübernachtung geltend.
Das Amtsgericht wies diese Ansprüche wegen eines Mitverschuldens der Kläger komplett ab. Die Kläger hätten einen Zug nehmen müssen, mit dem sie nach regulärem Fahrplan mindestens drei Stunden vor Abflug am Airport gewesen wären, entschied das Gericht. Darauf habe sie der Reiseveranstalter auch hingewiesen.
Grundsätzlich würden laut dem Urteil zwar Reiseveranstalter auch bei einer Zugverspätung haften, weil der angebotene Service Rail & Fly gemeinsam mit dem Flug als einheitliche Leistung angesehen werden müsse. Eine Haftung wäre im konkreten Fall nach Ansicht des Gerichts denkbar gewesen, wenn die Kläger einen früheren Zug genommen hätten.
