Multiple Sklerose nach Hepatitisimpfung: Soldat scheitert mit Impfschadensklage
In Baden-Württemberg ist ein früherer Bundeswehrsoldat vor dem Landessozialgericht damit gescheitert, seine Erkrankung an Multipler Sklerose (MS) als Impfschaden durch eine dienstlich veranlasste Hepatitisschutzimpfung anerkennen zu lassen. Der Warnhinweis in der Packungsbeilage über eine MS als sehr seltene Nebenwirkung der Impfung reiche als Beleg nicht aus, urteilte das in Stuttgart ansässige Gericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung.