Antrag auf Halbstrafe gestellt Hoeneß könnte schon im März wieder frei sein

Uli Hoeneß im Oktober 2015 auf dem neuen Sportgelände an der Ingolstaedter Strasse in Froettmaning (München).
Uli Hoeneß könnte im März 2016 schon wieder aus dem Gefängnis kommen
© Picture Alliance
Vergangenes Jahr wurde Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Jetzt soll der 63-Jährige einen Antrag auf Halbstrafe gestellt haben und könnte schon sehr bald wieder auf freiem Fuß sein.

Bislang ist Uli Hoeneß nur Freigänger. Seit Anfang des Jahres darf der ehemalige Präsident des FC Bayern das Gefängnis tagsüber verlassen. Doch das könnte sich schon bald ändern. Denn wie die "Bild" berichtet, hat der 63-Jährige einen Antrag auf Bewährung der Halbstrafe gestellt. Das Blatt bezieht sich dabei auf Informationen aus Ermittlerkreisen.

Das Gericht entscheidet in dem Fall darüber, ob die restliche Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Dieses Vorgehen ist nicht unüblich. Haftstrafen können laut Paragraf 57, Absatz 2 des Strafgesetzbuches nach zwei Dritteln oder unter gewissen Bedingungen bereits nach der Hälfte zur Bewährung ausgesetzt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Verurteilte zum allerersten Mal eine Freiheitsstrafe verbüßt, wie es bei Hoeneß der Fall ist.

Hoeneß könnte im März 2016 freikommen

Würde dem Antrag stattgegeben, könnte der ehemalige Präsident des FC Bayern bereits ab dem 2. März 2016 wieder freikommen. Dann hätte er die Hälfte seiner Strafe abgesessen. Die Entscheidung darüber müsse nun die Strafvollzugskammer des zuständigen Landgerichts fällen.

Hoeneß arbeitet als Freigänger in der Jugendabteilung des FC Bayern. Im März 2014 wurde er wegen Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Im Juni 2014 trat er seine Haftstrafe an.

jek

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