Urteil aus Rheinland-Pfalz: Heckenbrand ist kein Waldbrand
Ein Heckenbrand ist laut Urteil eines rheinland-pfälzischen Gerichts kein Waldbrand und wird daher geringer bestraft. Die bloße Möglichkeit, dass sich ein gelegtes Feuer auf Holzstämme ausdehnen könnte, reiche für eine Verurteilung nicht aus, teilte das Oberlandesgericht Zweibrücken am Donnerstag mit. Es hob eine Verurteilung des Amtsgerichts Speyer wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung teilweise auf. (Az.: 1 ORs 3 SRs 35/24)