Wer lange in einem Land mit Linksverkehr war, kann bei einem Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot mit richterlicher Nachsicht rechnen. Ein Unfall nach der Gewöhnung an das andere Verkehrssystem sei als unachtsam und nicht als fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung zu bewerten, befand das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung.