Zweibrücken

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Waldbrand in Frankreich

Urteil aus Rheinland-Pfalz: Heckenbrand ist kein Waldbrand

Ein Heckenbrand ist laut Urteil eines rheinland-pfälzischen Gerichts kein Waldbrand und wird daher geringer bestraft. Die bloße Möglichkeit, dass sich ein gelegtes Feuer auf Holzstämme ausdehnen könnte, reiche für eine Verurteilung nicht aus, teilte das Oberlandesgericht Zweibrücken am Donnerstag mit. Es hob eine Verurteilung des Amtsgerichts Speyer wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung teilweise auf. (Az.: 1 ORs 3 SRs 35/24)
Strafgesetzbuch

Urteil in Rheinland-Pfalz: Kopie von Testament bei Zweifel an Original unwirksam

Wird lediglich die Kopie eines Testaments vorlegt und nicht das Original, kann das einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz zufolge nicht immer als wirksamer letzter Wille angesehen werden. Das gilt dann, wenn Zweifel daran bestehen, dass das Original wirksam aufgesetzt wurde, wie das Oberlandesgericht Zweibrücken am Mittwoch mitteilte. Mit der Entscheidung gilt eine Frau aus Rheinland-Pfalz nicht als Alleinerbin. (Az.: 8 W 66/24)
Figur von Justitia

Haft für notorischen Plakatekleber aus Rheinland-Pfalz rechtskräftig

Mehr als ein Jahr nach Prozessende ist das Hafturteil gegen einen Mann aus Rheinland-Pfalz wegen selbstgebastelter Plakate mit Beleidigungen rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Zweibrücken verwarf die Berufung, wie das Landgericht Landau am Dienstag mitteilte. Weil er jahrelang selbstgebastelte Plakate mit Beleidigungen an Hauswände und auf Verkehrsschilder in der Innenstadt von Landau klebte, hatte das Landgericht ihn zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.