Bahn-Klage Klingt 'dba' nach Bahn?

Das Hamburger Landgericht findet es zumindest nicht und ließ die Deutsche Bahn mit einer Unterlassungsklage abblitzen. Die Fluggesellschaft dba darf ihren Namen also behalten und weiterhin nutzen.

Das Hamburger Landgericht wies am Dienstag eine Unterlassungsklage der Deutschen Bahn ab. Diese sieht ihre eigene Marke DB verletzt und wollte der Fluggesellschaft die Nutzung des Namens untersagen lassen. Schiene und Luft seien jedoch so unterschiedlich, dass keine Verwechslungsgefahr bestehe, entschied die zuständige zwölfte Kammer. DB werde automatisch mit dem Schienenverkehr in Verbindung gebracht, nicht mit einem Luftfahrtunternehmen.

dba erfreut

Die dba begrüßte das Urteil. "Wir sind hoch erfreut", sagte ein Sprecher in München. Man habe aber mit einer positiven Entscheidung gerechnet. "Die dba ist eine pünktliche Airline, da gibt es keine Verwechslungsgefahr", meinte er in Anspielung auf Verspätungen bei der Bahn.

Die vom dem Nürnberger Textilunternehmer Hans Rudolf Wöhrl gesteuerte einstige Deutsche BA setzt seit April 2002 vor allem auf innerdeutsche Flugverbindungen. Bedient werden München, Berlin, Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf und Köln/Bonn. Hinzu kommen neuerdings Flüge nach Nizza und Ibiza. (dpa)

DPA

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