
Langenscheidt gegen Rosetta Stone
Gelb als Alleinstellungsmerkmal: Im Jahr 2014 stritt sich der Verlag Langenscheidt mit dem Softwarehersteller Rosetta Stone um eine Farbe. Rosetta Stone verwendete bei Internetauftritt, Werbung und Verpackungen ein Gelb, das dem der Langenscheidt-Wörterbücher ähnelte. Der Fall landete beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
© IMAGO / imagebroker/STELLA