
Birkenstock gegen mutmaßliche Nachahmer
Doch der Bundesgerichtshof (BGH) sagte: Birkenstock-Sandalen sind keine Kunst. Sie genießen damit nicht den weitreichenden Schutz des Urheberrechts, wie die Richter im Februar in Karlsruhe entschieden. Die Konkurrenten, gegen die Birkenstock geklagt hatte, dürfen ihre Schuhe weiter verkaufen
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