
Langenscheidt gegen Rosetta Stone
Der Wörterbuchverlag gewann den Markenrechtsstreit. Rosetta Stone durfte die Farbe nicht mehr verwenden, entschied der BGH. Die obersten deutschen Zivilrichter begründeten dies damit, dass der Verbraucher aufgrund der Farbe die beiden Marken verwechseln könnte. Der BGH sah eine "hochgradige" Waren- und Zeichenähnlichkeit
© Rosetta Stone