Bald dürfen Arbeitnehmer ihre entstandenen Telekommunikationskosten bis zu einer Höhe von 20 Prozent steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet bekommen.
Telekommunikationskosten, die einem Arbeitnehmer entstehen, dürfen ab 2002 bis zur Höhe von 20 Prozent steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet werden. Der Erstattungshöchstbetrag liegt bei 20 Euro monatlich, teilt der Bund deutscher Lohnsteuerzahlerverbände (BDLV) mit.
Diese Vereinfachung ergibt sich aus den neuen Lohnsteuerrichtlinien für 2002, die das Bundeskabinett beschlossen hat. Um weiter zu vereinfachen, darf zukünftig der Durchschnitt der innerhalb eines dreimonatigen Zeitraums angefallenen Kosten zu Grunde gelegt werden. Erstattete Telefonkosten können nicht als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Den neuen Lohnsteuerrichtlinien muss noch der Bundesrat zustimmen.