Die Nutzungsbedinungen von Netflix sagen ganz klar: "Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln." Das sieht das Landgericht Berlin allerdings nicht so. In einem Urteil (Az. 52 O 157/21) heißt es, dass dieser Passus viel zu unklar sei und die Interessen der Kunden nicht fair berücksichtige. Die Konsequenz: Die vergangenen Preiserhöhungen wären unzulässig, Kunden könnten zu viel bezahltes Geld zurückfordern.
Das sehen auch die Rechtsexperten der Stiftung Warentest so und rechnen trotz laufender Revision damit, dass "das für die Berufung zuständige Kammergericht in Berlin und der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigen werden." Besonders interessant ist das für Kunden, die seit langer Zeit im gleichen Abo sind und bisherige Preiserhöhungen stets mitgegangen sind.
Bis zu 226 Euro plus Zinsen von Netflix zurückholen
Warentest hat errechnet, dass jemand, der seit Ende 2016 ein Netflix-Premium-Abo zahlt, bis zu 226 Euro zuzüglich Zinsen von Netflix einfordern könnte, sobald das Urteil bestätigt ist. Und das ist nicht einmal viel Arbeit: Ein Musterbrief der Stiftung Warentest mit ausführlichen Hinweisen soll dabei helfen, Netflix ein wasserdichtes Schreiben zukommen zu lassen.
Das Risiko schätzt Warentest als minimal ein. Netflix könnte Kunden, die mit Forderungen auf das Unternehmen zugehen, das Abo kündigen. Es spräche aber nach Ansicht der Experten nichts dagegen, anschließend einfach ein neues Konto zu eröffnen. Mit einer Rückzahlung von 226 Euro ließe sich das Premium-Abo für 17,99 Euro ein ganzes Jahr bezahlen.
Zustellung per Post
Die Zustellung des Briefes sollte auf dem Postweg erfolgen. Warentest gibt dafür die Adresse "Netflix International B.V., Karperstraat 8-10, 1075 KZ Amsterdam, Niederlande" an. Dort befindet sich die europäische Zentrale des US-Unternehmens. Sendungen per Mail, die an "impressum@netflix.com" gehen, scheint das Unternehmen nicht zu beantworten.

Für die Stiftung Warentest gilt der Brief allerdings auch dann als zugestellt, wenn der Kundenservice den Eingang der Mail automatisch oder mit einer Absage quittiert. Es sei rechtswidrig, E-Mails an die im Impressum angegebene Adresse nicht anzunehmen, schreiben die Experten.
Zeiträume genau beachten
Nutzer weisen in Diskussionen darauf hin, dass die Zeiträume der Preiserhöhungen beim Ausfüllen des Briefes unbedingt genau zu beachten sind, da sonst die Höhe der Forderungen nicht den Tatsachen entspreche. Achten Sie unbedingt darauf, wann genau sich die Preise geändert haben. Das lässt sich für die vergangenen zwölf Monate unter der Adresse "https://www.netflix.com/BillingActivity" nachprüfen, restliche Zeiträume finden Sie zum Beispiel auf der Kreditkartenabrechnung oder auf dem Kontoauszug.
Genau hinschauen sollten Sie im Juni 2019, Mai 2021, Juli bis Dezember 2020, und Oktober 2017. Hier gab es jeweils Änderungen bei den Preisen. Netflix erklärte auf Anfrage: "Die Entscheidung des Landgerichts Berlin beschäftigt sich nicht mit der Wirksamkeit von Netflix-Preiserhöhungen, sondern nur mit der Wirksamkeit einer Klausel in unseren Nutzungsbedingungen. Bei Preiserhöhungen in Deutschland haben wir die Zustimmung unserer Mitglieder eingeholt. Preiserhöhungen erfolgten nicht auf Grundlage der Klausel in unseren Nutzungsbedingungen, die Gegenstand des laufenden Gerichtsverfahrens ist. Die Wirksamkeit unserer Preiserhöhungen steht daher nicht in Frage." Träfe das zu, könnte Netflix sämtliche Rückforderungen abschmettern.
Quelle: Stiftung Warentest