Landgericht Berlin Verbraucherschützer siegen vor Gericht gegen Netflix: Keine grundlosen Preiserhöhungen

Netflix auf einem Smartphone
In der Vergangenheit hatte Netflix immer wieder die Preise erhöht – Verbraucherschützer wollen diese Entwicklung ausbremsen.
© Fabian Sommer / DPA
Die Regeln für plötzliche Preisänderungen von Netflix-Abos sind nach Ansicht von Verbraucherschützern rechtswidrig. Das Landgericht Berlin gab einer Klage nun statt. Netflix wehrt sich.

Ist für Netflix vorerst Schluss mit plötzlichen Erhöhungen der Abo-Preise? Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen die niederländische Netflix International B.V. hat das Landgericht Berlin entschieden, dass eine Vertragsklausel, die Netflix sich zur willkürlichen Änderung der Preise zurechtgelegt hatte, ungültig sei (Az. 52 O 157/21). Auch das deutsche Netflix-Angebot läuft über die niederländische Gesellschaft.

Um die Preiserhöhungen zu ermöglichen, schreibt Netflix in den Nutzungsbedingungen: "Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln." Das Landgericht Berlin sieht das allerdings anders und gibt den Verbraucherschützern Recht.

Warum kostet das Abo plötzlich mehr?

Die Verbraucherzentrale beklagt in erster Linie mangelnde Transparenz der Bedingungen für die Preisänderungen. Kunden seien ihrer Ansicht nach nicht ausreichend darüber informiert, warum das Abo plötzlich mehr kostet. "Einseitige Preisänderungen sind bei laufenden Verträgen nur erlaubt, wenn sie fairen und transparenten Regeln folgen", sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim VZBV. "Bei Netflix sind die Bedingungen dagegen derart unklar formuliert, dass sie dem Konzern Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen bieten." 

Das Gericht sieht das auch so. Im Urteil kritisiert der Richter unter anderem, dass nicht klar sei, welche Kosten für den Betrieb von Netflix die Preise in Deutschland beeinflussen würden. Ein konkreter Bezug darauf sei zur Anhebung der Abo-Gebühren hierzulande aber notwendig.

Erhöhungen immer, Senkungen nimmer

Gleichzeitig bemängelte das Gericht eine mangelnde Ausgewogenheit der Klausel. Das bedeutet, dass Netflix sie nur dann nutzt, wenn Preise erhöht werden sollen. Bei Kostensenkungen, etwa durch Wegfall teurer Lizenzen, gebe das Unternehmen das aber nicht in Form vergünstigter Abos weiter. Wenn Netflix also von Änderungen spreche, meine das Unternehmen lediglich Erhöhungen.

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Netflix legte gegen die Entscheidung des Richters Berufung ein, das Urteil ist derzeit nicht rechtskräftig.

Der Zeitpunkt ist denkbar ungünstig für den Streaming-Dienst: Anfang des Jahres erhöhte Netflix in den USA bereits die Preise merklich und neue Nutzer kommen immer schleppender hinzu. Um Umsätze und Gewinne zu steigern, ist die Preisschraube also ein wichtiges Mittel. Der stern bat Netflix um eine Stellungnahme.

Quellen: Urteil, VZBV

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