Der Schlachtbetrieb Tönnies und weitere Subunternehmer haben beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Anträge auf Erstattung von Lohnkosten durch das Land Nordrhein-Westfalen gestellt. Hintergrund sind Quarantäne-Maßnahmen nach dem massenhaften Fund von positiven Corona-Infektionen bei Tönnies-Arbeitern am Stammsitz in Rheda-Wiedenbrück.
Nach Angaben eines Sprechers des LWL werden die Anträge jetzt nach Eingang abgearbeitet. Um welche Summen es sich handelt und wann die Anträge bearbeitet werden, sei völlig offen, sagte Sprecher Markus Fischer der Deutschen Presse-Agentur. Das Infektionsschutzgesetz sieht die Erstattung vor, wenn Gesundheitsämter einen Betrieb schließen und Quarantäne anordnen. Über die Anträge von Tönnies hatte zuvor die "Neue Westfälische" online berichtet.
Tönnies: Noch keine Entscheidung über Wiederaufnahme der Produktion
Die Löhne müssen vorerst von den Unternehmen bezahlt werden und können mit bis zu einem Jahr rückwirkend erstattet werden. Über die Wiederaufnahme der Produktion am Hauptstandort des Fleischproduzenten Tönnies ist nach drei Wochen weiterhin noch keine Entscheidung gefallen. Die Schließungsverfügung gilt bis zum 17. Juli. Die Stadt Rheda-Wiedenbrück hatte aber angekündigt, dass die technischen Dienste ihren Betrieb nun wieder aufnehmen dürften, um weitere Maßnahmen für das neue Hygieneschutzkonzept einleiten zu können. So werden Schutzelemente in Kantinenbereichen und in Teilen der Produktion montiert.