Im Fall des wegen Steuerhinterziehung #link;http://www.stern.de/wirtschaft/news/steueraffaere-der-fall-hoeness-2021596.html;verurteilten Uli Hoeneß# hat das Landgericht München II #link;http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/oberlandesgerichte/muenchen/presse/urteil_ulrich_h._30_10_2014.pdf;die Urteilsbegründung publik gemacht#. Nach Ablauf der Stellungnahmefrist könne das Urteil vom 13. März in teilweise anonymisierter Form veröffentlicht werden, teilte das Oberlandesgericht München mit.
Das Münchner Landgericht hatte den früheren Bayern-Präsidenten wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Im Juni hatte der 62-Jährige seine Haft angetreten.
Der stern hatte im Januar 2013 erstmals über das "geheime Fußballkonto" geschrieben. Der Skandal um die millionenschwere Steuerhinterziehung entwickelte sich, als eine Schweizer Privatbank mit den stern-Recherchen konfrontiert wurde. Einen Tag später zeigte sich Uli Hoeneß selbst beim Finanzamt an.
Details zu Devisenspekulationen
Auf 50 Seiten wird die Kriminalgeschichte Uli H. nacherzählt: vom Beginn mit teils hochriskanten Devisenspekulationen in den 1990er Jahren über mehrfache Steuerhinterziehung in Millionenhöhe bis zur Verurteilung des einst so erfolgreichen Fußball-Managers. Die Urteilsbegründung ist zwar vollständig anonymisiert. Dennoch wird die ausschweifende Zockerei mit hochkomplexen Finanzinstrumenten deutlich.
In der vergangenen Woche wurde ein Schweizer Banker in Polen festgenommen, der auch für Uli Hoeneß als Chef des Devisenhandels bei der Züricher Privatbank Vontobel Spekulationsgeschäfte abgewickelt hatte. Offenbar wird dem Banker Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit dem Fall Hoeneß vorgeworfen.
Das Gericht schloss unter anderem nicht aus, dass Hoeneß auch "Fremdmittel in erheblicher Höhe" zur Verfügung gestanden hätten. In manchen Jahren hob er demnach teils sechsstellige Euro-Summen ab.
Selbstanzeige zum Nachlesen
Auch zur Hoeneß' letztlich als unzureichend befundener Selbstanzeige gibt es Angaben in der Urteilsbegründung: "#link;http://www.stern.de/tv/sterntv/uli-hoeness-steuer-prozess-wie-gerecht-ist-straffreiheit-bei-selbstanzeige-2095616.html;Die Selbstanzeige war für unseren Mandanten unumgänglich#, da das beabsichtigte Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz nicht zustande gekommen ist", heißt es in dem Schreiben von Hoeneß' damaligem Steuerberater ans Finanzamt vom 17. Januar 2013.