Bevor der Staat Hartz IV zahlt, erzwingt er die Unterstützung von Partner und Familie – wenn alle in einem Haushalt leben. Das ist rechtens, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Das Urteil ist wenig überraschend – es segnet nur die gängige Praxis ab. Worum geht es?
Geklagt hatte ein Mann, der als 21-Jähriger weniger Hartz IV bekam, weil das Amt die Erwerbsunfähigkeitsrente seines Vaters anrechnete. Ein Recht auf Unterhalt vom Vater wegen seiner Arbeitslosigkeit hat er nicht. Trotzdem muss der Papa zahlen. Paradox.
Früher in der alten Bundesrepublik war das anders: Jahrzehntelang hatte der Staat einen Unterhaltsanspruch der Kinder behauptet, um so Sozialhilfe auf Kosten der Eltern zu sparen. Aber die herrschende Rechtsmeinung änderte sich. Arbeitslosigkeit sei ein gesellschaftliches Problem, das man nicht auf die Eltern abwälzen könne, hieß der neue Tenor.
Grenzenlose Inanspruchnahme
Mit der Agenda 2010 fand die Regierung unter Kanzler Gerhard Schröder (SPD) 2005 einen cleveren, doch perfiden Dreh, die Unterhaltspflicht in der Theorie fallen zu lassen und in der Praxis noch zu verschärfen. Und das ging in etwa so: "Wir wissen, dass ihr keinen Unterhalt zahlen müsst. Aber wenn wir den Bedarf des Hartzers berechnen, rechnen wir euch trotzdem mit ein. Der kriegt einfach weniger vom Staat. Ihr werdet ihn ja nicht verhungern lassen." Bedarfsgemeinschaft nennt sich das Konstrukt der Schröder-Regierung. Und besonders toll: Beim Unterhalt von erwachsenen Kindern gab es immer strikte Höchstgrenzen, bei der Hartz-IV-Berechnung nicht. Hier wird so lange angerechnet, bis alle in der Bedarfsgemeinschaft auf Hartz-IV-Level sind.
Keinen Kontakt wegen Hartz IV
Ein Blanko-Scheck für die Sippen-Armut also. Dank der Agenda ist Armut damit so ansteckend wie eine gefährliche Krankheit geworden - etwa wie Lepra, die ja auch durch unmittelbaren Kontakt übertragen wird. Und der erfolgreiche Schutz vor Armut funktioniert genauso wie einst bei Lepra: Am besten meidet man jeden Kontakt zu den Befallenen. Im verhandelten Fall wurde der Vater nur Opfer seiner Gutmütigkeit und Naivität. Er war eben dumm, seinen Sohn weiter zu beherbergen. Hätte er ihn an die Luft gesetzt, wäre ihm eine Menge Ärger erspart geblieben.
An dem Fall erkennt man die sozial zersetzende Wirkung der Hartz-IV-Gesetzgebung in Reinkultur. Kam früher ein Familienmitglied in Not, war es der erste Impuls der Verwandten, ihm Obdach zu gewähren. Heute muss man sagen: Alles, nur das nicht! Ist der Arme erst einmal in der Wohnung, wird eine Bedarfsgemeinschaft vom Amt unterstellt und die Verwandten werden bis aufs Hemd ausgezogen. Eigeninitiative und Unterstützung von Verwandten ist schön und gut – aber mal Hand aufs Herz: Wer ist so großzügig, dass er selbst dauerhaft auf Sozialfall-Niveau absinken will?
Besserverdiener haben kein Hartz-IV-Problem
Offiziell gelten diese Regeln für alle. Praktisch haben sie nur für die Ärmeren Auswirkungen. Wer in seiner Mietwohnung mit drei Zimmern die Tochter mit Kind aufnimmt, die vor ihrem gewalttätigen Mann geflohen ist, wird schnell auf die Bedarfsgemeinschaft festgenagelt. Eine Küche, ein Bad, ein Kühlschrank – da ist es schwer zu beweisen, dass man nicht aus einem Topf wirtschaftet.
Nehmen Besserverdiener und Cleverle ihre mittellose Tochter mitsamt Enkel auf, haben sie tausend Möglichkeiten der Hartz-Haftung zu entgehen. Das geht, weil sie wirtschaftlich so beweglich sind, dass sie durch passende Gestaltung der Anrechnung für die Leistungen der Tochter leicht entgehen können. Etwa so: Sie vermieten der Tochter einfach die leer stehende Einliegerwohnung. Damit umgehen sie die Bedarfsgemeinschaft - keine gemeinsame Wohnung - und lassen sich ihre Hilfsbereitschaft noch vom Amt honorieren. Vielleicht nicht fair, aber raffiniert. Doch selbst, wenn das gut situierte Elternpaar keine Einliegerwohnung hat, muss man nicht verzweifeln. Der Klassiker: Mama und Papa mieten eine Wohnung am Markt und vermieten die Bleibe an Tochter und Enkel unter. Wenn die Eltern bereit sind, in Maßen draufzuzahlen, können sie dem Nachwuchs sogar eine standesgemäße Wohnung in der Nachbarschaft besorgen – Hauptsache die Untermiete übersteigt nicht den jeweiligen Höchstsatz. Angesichts niedriger Zinsen könnte man auch eine Eigentumswohnung ins Auge fassen. Da hätte man eine geniale Konstruktion gefunden, die Hartz-IV-Gelder für die Mietkosten direkt in den eigenen Vermögensaufbau einzuzahlen.
Tolle Möglichkeiten für Besserverdiener. Der unterlegene Kläger soll dagegen von seiner kümmerlichen Erwerbsunfähigkeitsrente abgeben. Mit 615 Euro Rente habe er schließlich "hinreichende Mittel" und müsse "zur Existenzsicherung seines Sohnes beitragen".