Energiepauschale, Heizkostenzuschuss, Gaspreisbremse, Dezember-Soforthilfe: Beinahe im Wochentakt kursieren neue Konzepte, mit denen die Regierung den Bürgern über den Winter helfen will. Manches wurde sogar schon ausbezahlt, anderes beschlossen oder wird weiter diskutiert. Aber welche Hilfen gibt es denn nun für wen? Und was kann der einzelne Haushalt tun, wenn er trotz allem die Rechnung nicht bezahlen kann? Ein kleiner Überblick – und Tipps für den Notfall.
Energiepauschale
Die sogenannte "Energiepreispauschale" ist eine einmalige Zahlung in Höhe von 300 Euro, die die meisten Arbeitnehmer mit dem September-Gehalt bekommen haben. Rentner, die in der ersten Runde noch leer ausgingen, sollen im Dezember automatisch 300 Euro aufs Konto überwiesen bekommen. Mit konkreten Heiz- und Energierechnungen hat die Zahlung trotz des Namens nichts zu tun, es ist einfach eine pauschale Hilfe zur Abfederung generell steigender Kosten. Die Zahlung muss versteuert werden.
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss richtet sich an Wohngeld-Empfänger sowie Auszubildende und Studierende, die Bafög beziehen. Eine erste Einmalzahlung gab es bereits im Zuge des ersten Entlastungspakets. Nun hat die Regierung einen zweiten Heizkostenzuschuss beschlossen. Ein Zwei-Personen-Haushalt soll einmalig 540 Euro bekommen, für zuschussberechtigte Azubis, Schüler und Studierende sind es 345 Euro. Insgesamt profitieren laut Regierung zwei Millionen Menschen. Der Heizkostenzuschuss muss nicht beantragt werden, sondern wird automatisch ausgezahlt. Geplant ist die Zahlung eigentlich noch für dieses Jahr, möglicherweise verzögert sie sich aber bis Januar oder Februar 2023.
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Wohngeld Plus mit Heizkostenkomponente
Beim Thema Wohngeld legt die Regierung zum neuen Jahr grundsätzlich nach: Das Wohngeld soll ab 1. Januar 2023 in etwa verdoppelt werden. Der Kreis der Berechtigten steigt durch Anhebung der Einkommensgrenzen von derzeit 600.000 auf rund zwei Millionen Haushalte. Mit dem Wohngeld Plus wird auch eine dauerhafte Heizkostenkomponente eingeführt, das heißt, es gibt nicht nur einen Zuschuss zur Kaltmiete, sondern auch zu den Nebenkosten. Dabei werden allerdings nicht die tatsächlichen Heizkosten angesetzt, sondern eine Pauschale, die von der Haushaltsgröße abhängt. Das Wohngeld-Plus-Gesetz soll im November vom Bundestag verabschiedet werden.
Gaspreisbremse
Der ganz große Entlastungswurf soll die Gaspreisbremse werden. Mit ihr will die Regierung die Heizkosten für alle 25 Millionen Haushalte mit Gas oder Fernwärme begrenzen. Bedeutet für Gaskunden: Für 80 Prozent des zuletzt üblichen Verbrauchs (maßgeblich ist die September-Abschlagszahlung) wird der Preis bei 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, nur für darüber hinaus gehenden Verbrauch muss der mit dem Versorger vereinbarte Preis gezahlt werden. Doch bis das praktisch umgesetzt werden kann, dauert es – vermutlich bis März 2023. Gelten soll die Bremse nach aktuellen Plänen bis Ende April 2024.
Erstattung Dezember-Abschlag
Um die Zeit bis zum Greifen der Gaspreisbremse zu überbrücken, wurde zusätzlich auch eine Einmalhilfe beschlossen: Im Dezember dieses Jahres übernimmt der Staat bei Gas- und Fernwärmekunden einmalig die monatliche Abschlagszahlung. Maßgeblich ist nicht der tatsächliche Verbrauch im Dezember, sondern der mit dem Versorger vereinbarte monatliche Abschlag. Bei Haushalten, die direkt Kunden beim Versorger sind, soll dieser im Dezember auf den Abschlag verzichten. Läuft der Gasvertrag über den Vermieter, soll dieser die Gutschrift an die Mieter weitergeben. Die Expertenkommission der Bundesregierung hatte vorgeschlagen, dass dies sofort geschieht; laut aktuellen Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums erhalten Mieter und Mitglieder von Eigentümergemeinschaften die Dezember-Entlastung aber erst über die jährliche Heizkostenabrechnung. Zudem soll abweichend vom Expertenvorschlag nicht der Abschlagswert von September sondern von Dezember gelten. Am 2. November will das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf beschließen.
Was tun, wenn es trotzdem nicht reicht?
Zu all dem wird auch die Mehrwertsteuer auf Gas zwischen Oktober 2022 und März 2024 von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Aber was, wenn all das kurzfristig nicht reicht? Was können ganz normale Arbeitnehmer tun, die jetzt eine horrende Nachzahlung begleichen müssen oder monatliche Abschläge zahlen sollen, die über dem Budget liegen?
Laut Verbraucherzentrale NRW können auch Menschen, die aufgrund ihres Einkommens bisher keine Sozialleistungen erhalten, Anspruch auf Unterstützung bei den Heizkosten haben. "Wenn Ihre Heizkosten-Nachzahlung so hoch ist, dass Sie sie nicht zahlen können, sollten Sie eine Übernahme der Kosten schriftlich beantragen", schreiben die Verbraucherschützer. Für Erwerbstätige ist hierbei das örtliche Jobcenter der richtige Ansprechpartner, für Rentner das Sozialamt. Der Antrag sollte noch in dem Monat gestellt werden, in dem die Rechnung bezahlt werden muss, damit der Anspruch nicht verfällt. Wer schon Sozialleistungen bezieht, wendet sich an seinen gewohnten Sachbearbeiter.

Wer zu viel verdient, um Geld vom Staat zu erhalten, aber trotzdem Probleme hat, die horrende Jahresheizrechnung auf einen Schlag zu bezahlen, kann versuchen, mit dem Energieversorger ins Gespräch zu kommen. Die Verbraucherzentrale rät, in diesem Fall nach Möglichkeit Ratenzahlung zu vereinbaren, um sich kurzfristig zu behelfen. Wenn die Abrechnung über die Miet-Nebenkosten läuft, sollten Mieter gemeinsam mit dem Vermieter nach praktikablen Lösungen wie Ratenzahlung suchen, rät der Deutsche Mieterbund. Wer die Nebenkosten einfach nicht zahlt, dem droht schlimmstenfalls die Kündigung.
Auch wer die laufenden Abschlagszahlungen fürs Heizen an den Energieversorger – oder über die Mietnebenkosten an den Vermieter – nicht bezahlen kann, kann möglicherweise Geld vom Amt bekommen. Sollte Hartz IV wegen zu hohen Einkommens nicht infrage kommen, könnte immer noch ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Ansprechpartner ist die jeweilige Wohngeldstelle der Kommune. Wegen Preiserhöhungen den Anbieter zu wechseln, führt leider oft nicht weiter, da Neukunden überall hohe Preise zahlen müssen.
Quellen: Bundesregierung / Bundesfinanzministerium/ Bericht Expertenkommission / Verbraucherzentrale NRW / Deutscher Mieterbund