Die hohen Energiepreise machen vielen Verbrauchern zu schaffen. Nun hat sich die Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Länder auf Entlastungen geeinigt. Bei der Bund-Länder-Runde am Mittwoch beschlossen die Politiker unter anderem eine Gas- und Strompreisbremse.
Die Strompreisbremse kommt zum 1. Januar 2023. Die Gaspreisbremse folgt am 1. März 2023, eventuell wird sie rückwirkend zum 1. Februar gelten. Dazu kommt beim Gas die Übernahme des Dezemberabschlags für dieses Jahr. Die Gaspreisbremse greift in ähnlicher Form auch bei Fernwärme.
Aber was bedeuten die Entlastungen in Euro und Cent? Das Vergleichsportal Check24 hat ausgerechnet, was die Preisbremsen für verschiedene Haushalte und Verbräuche bedeutet. Ein kleiner Single-Haushalt spart demnach einige Hundert Euro im Jahr, eine Familie mit größerem Energieverbrauch mehr als 1000 Euro. Mit so viel Entlastung im Portemonnaie können Sie konkret rechnen:
1. Gaspreisdeckel
Der Gaspreis für private Verbraucher soll ab März, eventuell rückwirkend zum Februar, auf 12 Cent je Kilowattstunde (Fernwärme 9,5 Cent) gedeckelt werden – und zwar bis April 2024. Das gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs, für alles weitere muss der vertraglich vereinbarte Preis bezahlt werden. Derzeit zahlen private Gaskunden laut Check24 im Schnitt 18,6 Cent je Kilowattstunde.
Ein Haushalt mit einem hohen Gas-Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden wird somit um 1056 Euro im Jahr entlastet. Wer 12.000 Kilowattstunden Gas verfeuert, zahlt 634 Euro weniger. Ein Haushalt mit lediglich 5000 Kilowattstunden Verbrauch spart 264 Euro. Die Entlastung entspricht jeweils 28 Prozent der Gesamtkosten ohne Preisdeckel.

2. Dezember-Soforthilfe
Dazu kommt für Gas- und Fernwärmekunden noch die Abschlagszahlung, die die Regierung für den Dezember übernimmt. Die entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Wer selbst mit dem Gasversorger abrechnet, profitiert sofort, weil im Dezember einfach nichts abgebucht wird. Für Mieterinnen und Mieter gilt: Einige werden das Geld erst mit der nächsten jährlichen Nebenkostenabrechnung bekommen. Wer in diesem Jahr bereits eine Erhöhung der Abschläge erhalten hat, soll laut Regierung aber noch im Dezember um diese Erhöhung entlastet werden.

3. Strompreisbremse
Die Bremse für Strom gilt schon ab Januar, dafür gibt es hier keine Einmalzahlung im Dezember. Sie funktioniert im Prinzip wie die Gasbremse: Für 80 Prozent des monatlichen Abschlags, so wie er im September 2022 festgelegt wurde, gilt ein Deckel von 40 Cent je Kilowattstunde. Für den Rest fällt der der tatsächliche Strompreis an, der laut Check24 derzeit im Schnitt bei 48 Cent liegt. Einer Familie mit hohem jährlichen Stromverbrauch von 5000 Kilowattstunden bringt der Deckel aufs Jahr gesehen 320 Euro Ersparnis. Ein Single, der nur 1500 Kilowattstunden verbraucht, wird um 96 Euro entlastet.
Strom- und Heizkosten: Mit diesen Tricks kann ein Haushalt 1000 Euro sparen

Dusch-Appelle von Politikern mögen hilflos klingen. Tatsächlich sehen aber auch die Warentest-Experten hier das größte Sparpotenzial im Alltag. Allein der Einbau eines Sparduschkopfs kann die Stromkosten einer dreiköpfigen Familie um 500 Euro im Jahr senken, da der Durchlauferhitzer weniger Wasser erwärmen muss. Wenn die Familienmitglieder jetzt noch kürzer (sechs statt zehn Minuten) und nur ein Grad kühler duschen, steigt die Ersparnis auf rund 700 Euro. Wer sein Wasser mit Gas erwärmt, kann mit denselben Maßnahmen natürlich ebenfalls Geld sparen.
Energiesparen lohnt trotzdem
Neben den Entlastungen durch die Regierung können Verbraucher auch selbst die Energiekosten drücken – indem sie weniger verbrauchen. Da die staatlichen Entlastungen sich am früheren Verbrauch bemessen, kommen Einsparungen dem Portemonnaie voll zu Gute. Und das lohnt sich, denn trotz aller Hilfen ist Energie immer noch teuer.
Quellen: Beschluss Bund-Länder-Runde / Check24