Strompreisbremse

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Windräder in Brandenburg

Bundesverfassungsgericht billigt Gewinnabschöpfung für Strompreisbremse

Das Bundesverfassungsgericht hat die Gewinnabschöpfung zur Finanzierung der Strompreisbremse gebilligt. Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei als Reaktion auf die durch den Ukraine-Krieg ausgelöste "Ausnahmesituation" gerechtfertigt, entschieden die Richterinnen und Richter in Karlsruhe am Donnerstag. Mehrere Verfassungsbeschwerden wurden damit abgewiesen. (Az. 1 BvR 460/23 und 1 BvR 611/23)
Video: Gas- und Strompreisbremse kann greifen - Bundestag beschließt Gesetze

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STORY: Die Gas- und Strompreisbremse kann ab Januar greifen. Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen das milliardenschwere Gesetzespaket, mit dem Haushalte und Unternehmen in der Energiekrise entlastet werden. Im Gegenzug werden die derzeit hohen Erlöse von Energie-Produzenten teilweise abgeschöpft, um die Hilfen mitzufinanzieren. Haushalte und Gewerbe werden dem Vorhaben zufolge mit Gas- und Strompreisbremse ab Januar entlastet. Die Deckelung des Gas-, Fernwärme- und Strompreises soll zwar erst ab März umgesetzt werden, dann werden aber die Monate Februar und Januar rückwirkend mit angerechnet. Dabei werden die Kosten für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde für Haushalte und Gewerbe begrenzt. Für verbrauchte Mengen darüber hinaus gilt der höhere Marktpreis. Beim Strom soll der Deckel bei 40 Cent liegen. Die Preisbremsen sollen bis April 2024 gelten. Nach dem Bundestag befasst sich am Freitag noch abschließend der Bundesrat mit dem Thema. Das Gesetz ist allerdings nicht zustimmungspflichtig, Änderungen gelten daher als ausgeschlossen.