Energiepreisbremse, Ebay, Baukredite Das ändert sich im März für Verbraucher

Die Energiepreisbremse für Strom, Gas und Fernwärme startet im März
Die Energiepreisbremse für Strom, Gas und Fernwärme startet im März
© Getty Images
Im März starten die Gas- und Strompreisbremsen für private Haushalte. Corona-Regeln enden und Ebay streicht Gebühren. Diese und mehr Änderungen für Verbraucher im Überblick.

Auf Verbraucher kommen im März einige relevante Änderungen zu. Das betrifft Strom- und Gaskunden, aber auch Studierende, Häuslebauer und Sparer. Wichtige Änderungen von Preisbremse bis Zeitumstellung im Überblick.

Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme

Ab 1. März starten die im Herbst beschlossenen Energiepreisbremsen für private Haushalte. Ein Teil des Verbrauchs – rückwirkend auch für Januar und Februar – ist dann preislich gedeckelt. Der Preis für Gas wird auf 12 Cent je Kilowattstunde begrenzt, für Strom auf 40 Cent und für Fernwärme auf 9,5 Cent. Der Deckel gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs, für darüberhinausgehenden Verbrauch können höhere Preise anfallen, sodass sich Energiesparen weiterhin lohnt. Die Entlastung soll automatisch über geringere Abschlagszahlungen erfolgen, Vermieter geben sie über die Betriebskostenabrechnung weiter. Die Preisbremse läuft zunächst bis Ende des Jahres und soll möglichst bis Ende April 2024 verlängert werden. Übrigens: Es gibt mittlerweile auch wieder günstigere Neukundentarife, deren Preise unterhalb des Deckels liegen, sodass Kunden mit einem Wechsel gegebenenfalls noch mehr sparen können (mehr dazu hier). 

200-Euro-Schecks für Studierende

Studierende und Fachschülerinnen und -schüler sollen eine Energiepreispauschale von 200 Euro bekommen. Beschlossen ist die Entlastung schon länger, sie scheiterte bislang aber an der formalen Umsetzung. Ab 15. März sollen die dreieinhalb Millionen Berechtigen zumindest mal den Antrag per BundID-Konto stellen können. Wann die Einmalzahlung dann wirklich überwiesen wird, ist hingegen immer noch unklar.

Ende von Masken- und Testpflichten

Ab 1. März entfallen fast alle der verbliebenen Masken- und Testpflichten. Das gilt etwa für Beschäftigte in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie für Bewohner von Pflegeeinrichtungen. Für Besucher von Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen gilt die bundesweite Maskenpflicht noch bis 7. April. Die Bundesregierung begründet dies mit der "abgeschwächten Pandemielage". Zugleich weist sie daraufhin, dass medizinische und pflegerische Einrichtungen per Hausrecht weiterhin Schutzmaßnahmen treffen können.

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© Fabian Sommer / DPA
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Ebay streicht Gebühren für Privatverkäufer

Ab dem 1. März sind private Verkäufe auf Ebay kostenlos. Bisher mussten auch Privatverkäufer auf ebay.de eine kleine Einstellgebühr sowie elf Prozent des Verkaufserlöses als Provision abdrücken. Ebay will damit für private Händler wieder attraktiver werden und macht der abgespaltenen Plattform „Ebay Kleinanzeigen“ Konkurrenz. Die Kleinanzeigensparte hatte Ebay 2020 an eine norwegische Firma verkauft. 

Unbefristeter Poststreik möglich

Die Post streitet mit ihren Beschäftigten um eine bessere Bezahlung. Nach bundesweiten Warnstreiks könnte es im März sogar zu einem unbefristeten Streik kommen. Derzeit lässt die Gewerkschaft Verdi ihre Mitglieder darüber abstimmen – die Urabstimmung läuft bis zum 8. März.

Neue KfW-Kredite für klimafreundliches Bauen

Am 1. März startet das neue KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau". Die KfW fördert damit Bau und Erstkauf klimafreundlicher Häuser und Wohnungen mit günstigen Krediten. Die Fördersumme beträgt bis zu 100.000 Euro je Wohnung unter bestimmten Bedingungen sogar 150.000 Euro. Die genauen Zinssätze veröffentlicht die KfW am 1. März auf ihrer Homepage, wo auch alle weiteren Bedingungen und Konditionen stehen.

Weitere Leitzins-Erhöhung

Am 16. März treffen sich die Währungshüter der Europäischen Zentralbank. Sie werden wohl eine weitere Erhöhung der Leitzinsen beschließen, um die Inflation zu bekämpfen. Höhere Leitzinsen haben meist auch höhere Spar- und Kreditzinsen für Verbraucher zur Folge. 

Schnittverbot für Hobbygärtner

Am 1. März beginnt das jährliche Schnittverbot für Hobbygärtner. Bis zum 30.September dürfen Bäume, Hecken und Gebüsche nicht zurück geschnitten werden, so will es das Bundesnaturschutzgesetz. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. Erlaubt sind allerdings "schonende Form- und Pflegeschnitte".

Neue Mofa-Kennzeichen

Am 1. März steht der jährliche Wechsel von Kennzeichen für Kleinkrafträder an. Mopeds, Mofas, Roller und E-Scooter benötigen dann das schwarze Kennzeichen, das grüne wird ungültig. Wer ohne gültiges Kennzeichen fährt, verliert seinen Versicherungsschutz.

Zeitumstellung

Am 26. März beginnt die Sommerzeit. Die Uhren werden in der Nacht von Samstag auf Sonntag um 2 Uhr auf 3 Uhr eine Stunde vorgestellt. Die Nacht ist also eine Stunde kürzer – und abends ist es fortan länger hell. Im Oktober werden die Uhren wieder zurückgestellt.

Quellen: DPA / AFP / Bundesregierung / KfW / Ebay / Bundesnaturschutzgesetz / ADAC