Nicht einmal als Rentner haben viele Bundesbürger jetzt Ruhe vor dem Finanzamt: Seit 2006 greift der Fiskus auch den Ruheständlern richtig in die Tasche. Die zusätzliche Belastung trifft nach Angaben des Bundesfinanzministeriums schon weit über 1,5 Millionen Ruheständler.
Beraten lassen
"Die Leute sollten sich um das Thema kümmern", rät Sabine Kohls vom Sozialverband VdK. Bis zum 31. Mai müssen betroffene Rentner eine Steuererklärung abgeben. Den meisten Senioren sei ihre neue Steuerpflicht noch gar nicht bewusst, befürchtet Kohls. "Es ist viel zu wenig in den Köpfen präsent, dass man jetzt in die Besteuerung hineingeraten kann."
Wer sich nicht kümmmert, dem können Nachzahlungen und Ärger ins Haus stehen. Nähere Auskünfte über eine mögliche Steuerpflicht geben Lohnsteuerhilfevereine, Steuerberater und auch das zuständige Finanzamt. Der Beratungsbedarf scheint sich bislang allerdings noch in Grenzen zu halten. Christine Mosler vom Bayerischen Landesamt für Steuern sagt: "Der Ansturm auf unsere Telefonhotline ist noch nicht so groß."
Ab 2040 jeder Renteneuro steuerpflichtig
Wer als Rentner steuerlich bislang noch nicht erfasst war, kriegt vom Finanzamt allerdings nur allgemeine Informationen. Bislang zahlen erst rund zwei Millionen Ruheständler Steuern. Die große Masse blieb unter der steuerlichen Freigrenze.
Mit Start des Alterseinkünftegesetzes 2005 wurde das bisherige Steuersystem aber einschneidend verändert. Von Jahrgang zu Jahrgang müssen Rentner nun immer mehr von ihren Altersbezügen an den Staat abführen. Für 2005 waren 50 Prozent der Jahresbruttorente bis zum Lebensende steuerpflichtig, sowohl für neue als auch für bisherige Ruheständler. Ab 2006 mussten 52 Prozent versteuert werden. Ein Neurentner im Jahr 2015 ist dann mit 70 Prozent dabei. Und ab 2040 ist jeder Renteneuro zu versteuern. Derzeit gilt: Fast 75 Prozent der gut 19 Millionen Ruheständler bleiben noch vom Zugriff des Fiskus verschont. Wer also eine kleine Rente bekommt, bleibt verschont.
Schlupfloch Freibetrag
Freibeträge bieten vorläufig ein Schlupfloch. Ein allein stehender Rentner mit 1000 Euro monatlich muss laut Finanzministerium keine Steuern zahlen. Als Faustregel gilt: Die Grenze liegt bei 1575 Euro Bruttorente im Monat, für Ehepaare bei 3150 Euro. Erst ab etwa dieser Höhe wird (nach Abzügen) der steuerfreie Grundfreibetrag pro Jahr von 7664 Euro (Ehepaare: 15328) überschritten.
Tipps zu Steuererklärung für Rentner
Um Rentnern beim Ausfüllen der aktuellen Steuererklärung zu helfen, hat der Steuerzahlerbund Hessen einen Ratgeber zusammengestellt. Das Werk "Steuererklärung für Senioren" kann im Internet unter www.steuerzahler-hessen.de heruntergeladen werden. Der Ratgeber enthält Informationen über die auszufüllenden Formulare sowie die Abzugsmöglichkeiten von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Ein Kapitel befasst sich zudem mit Zinseinkünften.
Steuern zahlen müssen damit all die, die eine hohe gesetzliche Rente beziehen oder deren Ehepartner noch arbeitet. Zur Kasse gebeten wird aber auch, wer eine niedrigere gesetzliche Rente hat plus Zusatzeinkommen wie eine Betriebs- oder Privatrente, Miet- oder Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden). Auch die Witwenrente ist wie die Altersrente zu 50 Prozent steuerpflichtig.
Es trifft Rentner mit mehreren Einnahmequellen
Die Steuerpflicht kann also vor allem Senioren treffen, deren Einkünfte sich aus mehreren Quellen speisen. In solchen Fällen heißt es zusammenrechnen. Beispiel: Eine allein stehende Rentnerin bekommt im Monat 1100 Euro Rente inklusive Witwenrente, 200 Euro Betriebsrente und 300 Euro Zinsen. Damit muss sie für 2005 erstmals Steuern zahlen.
Im Schnitt müssten steuerpflichtige Seniorenhaushalte etwa 500 Euro an den Fiskus abführen, so die Einschätzung des Bundesfinanzministeriums. Wenigstens können die betroffenen Ruheständler auch etwas absetzen. Zum Beispiel 102 Euro pauschal für Werbungskosten wie Büromaterial. Oder Zahlungen in die Kranken- und Pflegeversicherung, Beiträge zur Unfall-, Privathaftpflicht-, KfZ-Versicherung sowie Aufwendungen wegen Behinderung, für Pflege oder Hinterbliebene.
Finanzämter haben Einblick in Rentnereinkünfte
Wer nicht weiß, ob er eine Steuererklärung abgeben muss, sollte sich unbedingt beraten lassen. Oder gleich den Mantelbogen der Steuererklärung ausfüllen mit der Anlage R und dort seine Einnahmen auflisten. Alles Weitere erledigt dann das Finanzamt.
Still halten oder gar schummeln nutzt nichts: Wer Zusätze wie Betriebsrenten, Mieten, Zinsen oder Privatrenten verschweigt, dürfte bald auffliegen. Das gilt auch für Ruheständler, die wegen hoher Gesamteinkünfte schon früher hätten Steuern zahlen müssen. Denn die Finanzämter haben seit 2005 bestens Einblick in die Einkünfte aller Rentner in Deutschland.