Schweiz Vermögender Raser massiv zur Kasse gebeten

Eine Tempoüberschreitung um 36 Kilometer pro Stunde kommt einen vermögenden Geschäftsmann in der Schweiz teuer zu stehen. Er muß jetzt mit einer Buße von mehreren tausend Franken rechnen.

Wenigstens hob das Bundesgericht in Lausanne eine Buße von 25.000 Franken (16.500 Euro) wegen eines Berechnungsfehlers der Urner Justiz auf. Doch teuer wird es für ihn auf jeden Fall.

Erste Instanz: 900 Euro Strafe

Im Februar 2001 fuhr der Geschäftsmann mit seinem Auto auf der A2 in Richtung Süden. Eine am Ende des Naxbergtunnels durchgeführte Radarkontrolle im Tempo-80-Bereich ergab nach Abzug der Sicherheitsmarge eine Tempoüberschreitung von 36 Kilometern pro Stunde. Der Fahrer erhielt in erster Instanz eine Geldbuße von 900 Franken, die er allerdings nicht akzeptierte. Weil die Buße nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer Person bemessen wird, musste der Raser in zweiter Instanz über seine finanzielle Situation aussagen. Dabei erklärte er, er verdiene etwa 150.000 Franken - und zwar nicht jährlich, wie das Gericht zunächst vermutete, sondern monatlich. Das Urner Obergericht prüfte daraufhin die Steuerdaten des Geschäftsmannes und verhängte, ausgehend von einem Jahreseinkommen von fast 3,1 Millionen Franken und einem Vermögen von über 90 Millionen Franken, eine Buße von 25.000 Franken. Dies entsprach rund zehn Prozent des monatlichen Einkommens beziehungsweise 0,08 Prozent des Vermögens.

Neue Bußgeld-Festsetzung

Die dagegen eingereichte Beschwerde des Geschäftsmannes hat das Bundesgericht jetzt gebilligt. Anders als im Ordnungsbußverfahren, wo Bußen ohne Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse für alle Verkehrssünder gleich sind, müssen bei der richterlichen Festsetzung der Buße sowohl das Verschulden als auch die persönlichen Verhältnisse berücksichtigt werden. Im konkreten Fall war das Urner Obergericht fälschlicherweise von den Brutto- statt von den Nettoeinkünften des Geschäftsmannes ausgegangen: Es hatte den Abzug der Hypothekarzinsen sowie der Verwaltungs- und Unterhaltskosten für Liegenschaften nicht zugelassen. Der Fall geht nun zur neuen Festsetzung der Bußhöhe an das Urner Obergericht zurück. (AP)

DPA