Raser

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Der Unfallort, Polizeiwagen stehen rechts im Bild neben dem Fahrrad des Opfers Bernd W. mit einer roten Kreidelinie markiert

Raser-Prozess Er raste einen Radfahrer tot – und soll freikommen. Ist das gerecht?

Noch ist das Urteil nicht gesprochen, aber wahrscheinlich wird der Richter das Verfahren per Strafbefehl abkürzen. Der Täter kann mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr rechnen – auf Bewährung. Die Angehörigen des Opfers sind entsetzt. Und der Rechtsstaat wird der Lächerlichkeit preisgegeben.