Der 1. Februar ist für alle Kraftfahrer ein wichtiges Datum - dann wird's teuer. Wer zu sehr aufs Tempo drückt oder ein Bierchen zuviel trinkt, muss mit höheren Bußgeldern rechnen. Geschwindigkeitsverstöße können bis zu 760 Euro kosten, Alkoholverstöße sogar bis 1500 Euro. Wer vorsätzlich handelt, zahlt bei Alkoholvergehen sogar bis zu 3000 Euro. Bereits der erste Verstoß führt zu einer Strafe.
Und auch Fahranfänger sollten vorsichtig sein. Verstoßen sie gegen die Null-Promille-Regel müssen sie doppelt so tief in die Tasche greifen wie bisher. Wie bisher muss noch eine Nachschulung absolviert werden, und die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre. Doch es schmerzen nicht nur die hohen Bußgelder, in vielen Fällen kommen Fahrverbote und Punkte in der Flensburger Sünderkartei hinzu - so denn jemand erwischt wird.
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) nimmt die Länder deshalb in die Pflicht, den Verkehr künftig stärker zu kontrollieren. "Der Bußgeldkatalog wirkt nur, wenn genügend Polizeibeamte zur Verfügung stehen, um die Bußgelder bei Verstößen auch zu verhängen", betonte der Minister jüngst in Berlin. Tiefensee kündigte an, Raser, Drängler und Angetrunkene würden künftig "mit aller Härte" zur Rechenschaft gezogen. "Damit bestrafen wir die Hauptverursacher der schlimmsten Unfälle."
Allerdings sind im neuen Katalog nicht alle Strafen verändert worden. So bleiben die Dauer möglicher Fahrverbote oder auch Verwarnungsgelder unverändert.
Freuen dürfen sich dagegen Landkreise und Städte. Denn in ihre Säckel wandern die Bußen der Autofahrer.
stern.de gibt Ihnen links einen Überblick über die Änderungen.
Detaillierte Informationen über Bußgelder und Sünderpunkte gibt es beim Bundesverkehrsministerium.
Drogen und Alkohol
Am teuersten sind mit dem 1. Februar 2009 Verstöße bei Alkohol und Drogen:
Erster Verstoß:
bisher: 250 Euro
neu: 500 Euro
Zweiter Verstoß:
bisher: 500 Euro
neu: 1000 Euro
Dritter Verstoß:
bisher: 750 Euro
neu: 1500 Euro
Null-Promille-Regel für Fahranfänger nicht eingehalten:
bisher: 125 Euro
neu: 250 Euro
Tempo und Abstand
Unangepasste Geschwindigkeit:
bisher: 50 Euro
neu: 100 Euro
zu geringer Abstand (je nach Tempo und Abstand):
bisher: 40 bis 250 Euro
neu: 75 bis 400 Euro
Tempolimit missachtet (ab 21 km/h bei Pkw):
innerorts bisher: 50 bis 425 Euro
innerorts neu: 80 bis 760 Euro
außerorts bisher: 40 bis 375 Euro
außerorts neu: 70 bis 600 Euro
Verkehrszeichen und Fehlverhalten
Fehlverhalten auf Autobahnen (z.B. Wenden, Rückwärtsfahren):
bisher: 40 bis 150 Euro
neu: 70 bis 200 Euro
Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen:
bisher: 50 Euro
neu: 80 Euro
Fehlverhalten an Bahnübergängen:
bisher: 50 bis 450 Euro
neu: 80 bis 700 Euro
Vorfahrt missachtet:
bisher: 50 Euro
neu: 100 Euro
Rote Ampel missachtet:
bisher: 50 bis 200 Euro
neu: 90 bis 360 Euro
Allgemeine Verstöße
Verstoß gegen Rechtsfahrgebot:
bisher: 40 Euro
neu: 80 Euro
Gefährliches Überholmanöver:
bisher: 40 bis 125 Euro
neu: 80 bis 250 Euro
Durchführung illegaler Kfz-Rennen:
Veranstalter bisher: 200 Euro
Veranstalter neu: 500 Euro
Teilnehmer bisher: 150 Euro
Teilnehmer neu: 400 Euro
Fahren mit nicht-verkehrssicherem Kfz:
bisher: 50 bis 150 Euro
neu: 80 bis 270 Euro
Lkw-Sonntagsfahrverbot nicht eingehalten:
Fahrer bisher: 40 Euro
Fahrer neu: 75 Euro
Halter bisher: 200 Euro
Halter neu: 380 Euro