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Geschlossenes Restaurant während Coronakrise

Unklare Formulare: Firmen aus Baden-Württemberg müssen Coronahilfe nicht erstatten

In einem Rechtsstreit um zurückgeforderte Coronahilfen haben sich die Betreiberinnen eines Gastronomiebetriebs und eines Friseursalons gegen das Land Baden-Württemberg durchgesetzt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart stufte die Rückzahlungsbescheide laut am Mittwoch veröffentlichten Urteilsbegründungen als rechtswidrig ein. Das Land habe die Bewilligungsvoraussetzungen in den Antragsunterlagen missverständlich formuliert und könne die ausgezahlten Summen in Höhe von 10.400 Euro beziehungsweise 15.000 Euro deshalb nicht unter Verweis auf eine zweckwidrige Verwendung zurückverlangen, erklärte das Gericht zur Begründung.
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Bundesbehörden und Verwaltungen müssen bis Mitte 2014 elektronische Kontaktmöglichkeiten anbieten. Auch Formulare sollen digital zur Verfügung stehen. Die Umstellung kostet - und soll Kosten sparen.