Urteil aus Hessen: Städtischer Eigenbetriebsleiter muss Provisionen zurückzahlen
Die Stadtverordnetenversammlung im hessischen Raunheim hat beschließen dürfen, von einem städtischen Eigenbetriebsleiter Provisionen zurück zu verlangen. Der Bürgermeister durfte dies seinerseits nicht beanstanden, wie das Verwaltungsgericht Darmstadt am Dienstag mitteilte. Mit der Entscheidung hob das Gericht die Beanstandung des Bürgermeisters auf. (Az.: 3 K 2200/23.DA)