Wird in einer Scheidungsfolgevereinbarung Schweigegeld für die Steuerhinterziehung des Ex-Partners versprochen, ist der gesamte Vertrag nichtig. Das berichtet die Zeitschrift »OLG-Report« unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg (Az.: 6 U 1182/00).
In dem verhandelten Fall hatte ein Ehemann über die Jahre mehrere Millionen Mark am Fiskus vorbei ins Ausland geschafft. Seine Frau wusste davon und ließ sich einen hohen Betrag für den Fall versprechen, dass innerhalb von sieben Jahren keine Steuernachzahlungen wegen des Schwarzgeldes anfallen.
Diese Vereinbarung ist sittenwidrig, befanden die Richter. Die Frau hatte nicht darauf hingewirkt, dass die hinterzogenen Steuern nachgezahlt werden, sondern im Gegenteil eine Beteiligung an der Steuerhinterziehung angestrebt, begründeten die Richter ihre Entscheidung.