Doch die Vorschriften für die Einhaltung nach dem Start der Währungsunion blieben vage. Unter dem Druck des damaligen deutschen Finanzministers Theo Waigel (CSU) wurde nach langen Verhandlungen im Dezember 1996 der Stabilitäts- und Wachstumspakt beschlossen. Zentraler Punkt ist die Verpflichtung der Staaten, mittelfristig einen ausgeglichenen Haushalt einzuhalten. Die Staaten verpflichten sich, jährlich in Brüssel die mittelfristige Haushaltssituation zu erläutern.
Wer schlampt, muss zahlen
Für Länder, deren Haushaltsdefizit längere Zeit drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) überschreitet, sind im Kern hohe Bußgelder vorgesehen. Die Strafe beträgt je nach Höhe der Überschreitung 0,2 bis 0,5 Prozent des BIP. Lange wurde um Ausnahmen gerungen. Strafen werden nicht fällig, wenn es unvorhersehbare Ereignisse gibt wie Naturkatastrophen oder eine schwere Rezession mit einem Rückgang des BIP um mehr als zwei Prozent in einem Jahr.
Die EU-Staats- und Regierungschefs beschlossen am 19. Juni 2004, in den Anhang der neuen EU-Verfassung eine Erklärung zum Stabilitätspakt aufzunehmen. Darin werden die Staaten aufgerufen, in guten wirtschaftlichen Zeiten Budgets mit Überschüssen zu erzielen. Die neue Verfassung muss noch in den Mitgliedstaaten ratifiziert werden, bevor sie in Kraft treten kann.