Der Bundestag hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, um den Verbraucherschutz bei Kreditverkäufen zu erhöhen. Die Pläne sind Teil des Risikobegrenzungsgesetzes, mit dem Finanzinvestoren zu mehr Transparenz verpflichtet werden. Hintergrund der Pläne ist, dass viele Hausbesitzer durch den zunehmenden Verkauf von Immobilienkrediten durch Banken verunsichert waren. Sie fürchteten Zwangsvollstreckung durch Finanzinvestoren.
Künftig müssen Banken vorab über einen Weiterverkauf des Darlehens informieren. Sollte eine Bank den Kredit verkaufen und nicht die Bearbeitung behalten, muss sie dies dem Kreditnehmer mitteilen. Zudem soll eine Grundschuld nur noch mit der Zweckbindung weitergereicht werden dürfen. Eine besondere "Sicherungsgrundschuld" mit Verbraucherschutzcharakter stärkt die Position des Schuldners gegenüber dem Erwerber einer Grundschuld. Unberechtigte Zwangsvollstreckungen sollen unmöglich sein. Hinzu kommt der neue, verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gegenüber Erwerbern.
Ferner sollen Schuldner spätestens drei Monate vor Änderung oder Auslaufen des Darlehensvertrages informiert werden, ob eine Anschlussfinanzierung gewährt oder das Kreditverhältnis nicht verlängert wird. Eine Kündigung wegen Zahlungsrückständen soll nur noch möglich sein, wenn der Kreditnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten und zugleich mindestens 2,5 Prozent des Nennbetrags des Darlehens in Verzug ist. Nach den derzeit üblichen Konditionen bedeutet dies einen Rückstand von etwa sechs Monaten.
In den vergangenen Monaten hatten deutsche Banken milliardenschwere Kredite - vor allem für Immobilien - verkauft, um ihre Bilanzen zu sanieren. Dies ist international üblich und gilt grundsätzlich als sinnvoll, weil Banken sich günstig refinanzieren und sich dies letztlich in niedrigeren Zinsen niederschlägt. Verkauft werden im Regelfall auch nicht notleidende Kredite.
In den meisten Fällen merkte der Kunde nicht, dass sein Kredit weiterverkauft wurde, weil der Kredit weiter von der Bank verwaltet wurde. Es gab aber Fälle, in denen Kunden plötzlich mit neuen Gläubigern zu tun hatten. Einige wollten billig erworbene Kreditpakete nicht verwalten, sondern schnell profitabel verwerten. Sie sollen Medienberichten zufolge teils ruppig vorgegangen sein und sehr rasch Zwangsversteigerungen angeordnet haben.