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Abzocke bei Wohnungssuche Erst zahlen, dann besichtigen: Die miese Masche gieriger Makler

Maklerprovision ist zuweilen Abzocke
Maklerprovision paradox: Seitdem das Bestellerprinzip gilt, suchen Makler neue Einnahmemöglichkeiten - nicht immer legal.
© iStockphotos
Bei der Maklerprovision hat sich einiges geändert: Mieter müssen dank des Bestellerprinzips nicht mehr automatisch die Courtage bezahlen. Makler sind nun auf der Suche nach neuen Einnahmequellen fündig geworden: Gebühren-Abzocke, Schmiergeld und Eintritt für Wohnungsbesichtigungen.

Eigentlich können Mieter in Deutschland sich seit Juni 2015 freuen. Damals wurde das Gesetz zum Bestellerprinzip eingeführt. Nicht mehr der Mieter muss generell den Makler bezahlen, sondern nur noch dann, wenn er ihn auch beauftragt. Da meistens die Vermieter die Dienste der Maklerzunft in Anspruch genommen haben - und dennoch der Mieter zahlte - ist die neue Regelung ein fairer Schritt. Eigentlich.

Denn Deutschlands Makler haben sich schnell auf die neuen Marktgegebenheiten eingestellt. Die einen passten ihr Angebot an, orientierten sich stärker an den Wünschen der Mieter. Die anderen nutzen offenkundig illegale oder zumindest unmoralische Mittel, um weiter prächtig zu verdienen, berichtet die "F.A.Z.". Laut dem Bundesfinanzministerium wechseln rund eine Million Mieter jährlich die Wohnung - ein lukratives Geschäft, das Makler nur ungern aus der Hand geben.

Abzocke bei Wohnungssuche: Erst zahlen, dann besichtigen: Die miese Masche gieriger Makler

Und so haben sich die schwarzen Schafe der Branche neue Einkommensquellen gebastelt. Die "F.A.Z." berichtet, dass Makler tückische Immobilienanzeigen schalten. Wenn sich mögliche Mieter melden, bieten die Makler an, ihnen die Wohnung - oder eine ähnliche, weil eben genau diese Wohnung bereits vermietet sei - zu zeigen. Dafür müssten sie nur ein Formular unterschreiben. Damit beauftragt der Suchende den Makler - und muss damit am Ende auch die Courtage zahlen. Diese Vertragsdetails finden sich meist nur im Kleingedruckten.

Neuerdings eine Maklerprovision: die  Anfahrtsgebühr

Ein weiterer Trick: "Es gibt Makler, die jetzt von Mietinteressenten Bearbeitungsgebühren verlangen", sagt die Mietrechtsexpertin Anja Franz der "F.A.Z.". Anfahrtsgebühren oder Zuschläge für Wochenendgespräche würden sich auf der Rechnung wiederfinden. Gesetzeswidrig sei diese Praxis nicht. Nur bei sehr hohen Gebühren würden Richter den Betrag als unangemessen einstufen.

Makler fordern Schmiergeld

Also rechnen die Makler viele kleinere Gebühren ab. So berichtet die "F.A.Z" von Eintrittsgeldern zu einer Wohnungsbesichtigung von 50 Euro. Oder auch von einem "Handgeld", für das der Makler ein gutes Wort bei den Vermietern einlegen würde. 

Das Problem: Noch immer ist die Suche nach einer Wohnung in den nachgefragten Innenstadtlagen eine Katastrophe. Das wissen auch Makler, die zwar inzwischen von den den Vermietern bezahlt werden - aber immer noch am längeren Hebel bei der Wohnungsvergabe sitzen. Und diese Position auch ausnutzen. "Inzwischen wird ganz offen nach Bestechung gefragt", sagte ein Brancheninsider dem stern. "Wer nicht genug zahlt, bekommt eben die Wohnung nicht."

kg

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