Makler dürfen für Wohnungsbesichtigungen keine Gebühren verlangen. Dies entschied das Landgericht Stuttgart am Mittwoch, wie der erfolgreich klagende Mieterverein Stuttgart mitteilte. Obwohl seit Juni 2015 das sogenannte Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung gilt, versuchen immer wieder Makler, durch Tricks Provisionen von Mietern zu erschleichen. Im aktuellen Fall soll die Maklerfirma eine Gebühr von 35 bis 50 Euro pro Interessent erhoben haben.
Der Vorsitzende des Mietervereins Stuttgart, Rolf Gaßmann, bezeichnete das Urteil als "wichtigen Erfolg für Wohnungssuchende". Bei 50 Besichtigungen an einem Vormittag habe der Makler bis zu 2500 Euro kassiert und sich damit auf Umwegen die Maklergebühr erschlichen, kritisierte Gaßmann.
Makler verstieß gegen Wohnungsvermittlungsgesetz
Das Gericht sieht dem Mieterverein zufolge im Handeln des Maklers einen Verstoß gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz und warf ihm vor, er habe durch sein Verhalten die Unkenntnis von Verbrauchern ausnutzen wollen. Der Mieterverein rät allen Wohnungssuchenden, Geld, das sie für Besichtigungen bezahlt haben, zurückzufordern.