Das Bundesverfassungsgericht stellte Ende Juni 2016 noch einmal klar: Am Bestellerprinzip ist nicht zu rütteln. Das war ein Jahr zuvor mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz eingeführt worden. Diejenigen, die den Makler bei Mietverhältnissen beauftragen, müssen ihn auch bezahlen. Der Immobilienverband Deutschland (IVD), der neben Maklern auch Immobilienberater, Verwalter und andere Akteure der Branche vertritt, hatte versucht, diese Gesetzesreform höchstens richterlich zu stoppen. Denn die Furcht der Makler vor dem Bestellerprinzip war groß. Von "harten Einschnitten" schrieb der Verband, die wirtschaftliche Existenz sei gefährdet. Die Angst der Makler: Die Vermieter würden künftig selbst nach Mietern suchen. Die Makler würden im großen Stil arbeitslos.
Das öffentliche Mitleid mit der Makler-Zunft hielt sich damals in Grenzen. Nun zeigen aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes, dass das Aussterben des Maklerberufs nicht mal im Ansatz eingetroffen ist, berichtet die "Wirtschaftswoche". Die Zahl der Immobilienvermittler habe zwischen 2014 und 2017, also in einem Zeitraum, der direkt vom Bestellerprinzip beeinflusst wird, sogar deutlich zugenommenen. Gab es 2014 (vor der Gesetzesänderung) rund 58.000 Makler in Deutschland, waren es 2017 rund 70.000. Das entspricht einem Anstieg von rund einem Viertel. Ähnlich entwickelten sich auch die Umsätze: Plus 26 Prozent auf 8,5 Milliarden Euro.
Wie kann das sein? Hat sich die Branche so getäuscht in ihrer Prognose? Michael Voigtländer, Immobilienexperte des Wirtschaftsforschungsinstituts IW Köln sagt der "Wirtschaftswoche", dass er wenig überrascht sei. Denn das Geschäft mit Mietimmobilien würde nur einen Bruchteil ausmachen. Das wirklich große Geld würde bei Kaufverträgen im Immobilienbereich gemacht.
Beauftragt ein Mieter einen Makler mit der Wohnungssuche, darf der höchsten zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer für den Auftrag verlangen. Kostet eine Wohnung 700 Euro kalt pro Monat, bekommt der Makler also maximal 1400 Euro plus. Beim Haus- oder Wohnungsverkauf hingegen ist deutlich mehr drin, denn die Makler verdienen prozentual mit. Wie hoch der Prozentsatz ist, variiert in Deutschland. In Hamburg zahlen Käufer 6,25 Prozent, in Berlin und Brandenburg sogar 7,14 Prozent. Bei einer Kaufsumme von 200.000 Euro kommt so schnell ein fünfstelliger Betrag zusammen.
Durch die seit Jahren steigenden Immobilienpreise profitieren Makler ganz besonders. Im zweiten Quartal 2019 lagen die Preise mehr als fünf Prozent über dem Vorjahresvergleichszeitraum, so das Statistische Bundesamt. In den sieben größten Städten Deutschlands legten die Preise für Häuser um zehn Prozent und für Wohnungen um knapp neun Prozent zu. Für Makler bedeutet das: Auch sie können ein Plus von rund zehn Prozent verbuchen.
Maklerprovision in Ballungsgebieten
Allerdings wird es für Makler in den nachgefragten Ballungsräumen zunehmend schwierig, denn das Angebot an attraktiven Immobilien ist überschaubar. Und somit kämpfen die Makler um diese lukrativen Aufträge, berichtet die "Wirtschaftswoche".
Laut dem Experten Voigtländer hätten vor allem große Immobilienvermittler die Nase vorn. Da der Beruf des Maklers nicht geschützt ist, reicht es, ein Gewerbe anzumelden und loszulegen. Doch wer auf das große Geld hoffe, müsse schnell einsehen, dass das so nicht funktioniert, berichtet das Wirtschaftsmagazin.
Offenbar sind es diese Ein-Mann-Makler, die zuletzt an den Start gingen. Denn nur 12.000 Makler in Deutschland würden diesen Beruf in Vollzeit ausführen. Alle anderen hätten noch einen anderen Job, belegen Daten des IVD. Dass es nun offenbar zu einer Makler-Welle in Deutschland gekommen sei, könne auch der veränderten Berechnungsgrundlage geschuldet sein. Denn vor 2014 wurden nur Makler in die Statistik aufgenommen, die mindestens 17.500 Euro jährlich verdienten. Danach rutschten auch manche Hobby-Makler mit in die Statistik - oder diejenigen, die wenig Erfolg beim Vermitteln von Wohnraum haben.
Makler verdienen nicht das Gleiche
Der Wettbewerb zwischen den Makler könnte sich bald noch verschärfen, denn die Koalition in Berlin hat sich auf einen Gestezesentwurf geeinigt, der die Immobilienbranche mächtig aufwirbeln würde. Zwar soll das Bestellerprinzip nicht komplett auf den Immobilienkauf übertragen werden, doch laut dem Vorstoß sollen Käufer und Verkäufer von Häusern und Wohnungen sich die Maklerprovision dann teilen. Ob das neue Gesetz kommt, wird sich allerdings frühstens 2020 entscheiden.