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Pleite des Stromdiscounters Was Flexstrom-Kunden jetzt tun sollten

Der Berliner Billigstromanbieter Flexstrom ist insolvent. Die Kunden fragen sich, ob morgen noch Strom aus der Steckdose kommt. Was Sie jetzt wissen müssen.
Von Tanja Vedder und Gernot Kramper

Seit Monaten köchelte es in der Gerüchteküche, nun ist es offiziell: Der Billigstromanbieter Flexstrom ist pleite. Die Krise des Stromdiscounters, der konzernunabhängig Strom und Gas vertreibt, kam nicht unerwartet. In den letzten Monaten stritten viele Kunden mit dem Berliner Unternehmen um fehlerhafte Abrechnungen und ausgebliebene Bonuszahlungen. Als "Bonus" wird in der Strombranche ein Rabatt bezeichnet, der als einmalige Gutschrift verrechnet podre überwiesen wird.

"Das Geschäftsmodell von Flexstrom war die Vorauszahlung und Bonuszahlung. Schon bei den Bonuszahlungen sind die in vielen Fällen in Vollzug geraten", erläutert Bernd Ruschinzik, Strom-Experte der Verbraucherzentrale Berlin. Flexstrom selbst beklagt dagegen, dass viele Kunden auf die schlechten Nachrichten hin die Zahlungen eingestellt hätten. Den daraus resultierenden Fehlbetrag habe man nicht mehr schultern können. Unabhängig von der Frage, warum Flexstrom pleite ging, bangen die Kunden nun um ihr Geld. Denn wie beim bereits in Konkurs gegangenen ehemaligen Konkurrenten Teldafax wurde auch bei Flextrom Billigstrom gegen Vorauskasse angeboten.

Stehen Flexstrom-Kunden bald im Dunkeln?

"Viele denken ja, der Strom wird jetzt abgeschaltet. Das passiert nicht", beruhigt Ruschinzik. Strom und Gas werden weiter geliefert, selbst wenn Flexstrom dies nicht mehr kann. Denn dann springen automatisch die lokalen Grundversorger ein - die allerdings auch teurer sind. Vermutlich wird der Insolvenzverwalter aber alles daran setzen, dass die Kunden weiter beliefert werden.

Erlischt durch die Insolvenz der Flexstrom-Vertrag?

Nein, die Insolvenz bedeutet nicht automatisch das Ende der Vertragsbeziehung. Es ist sofort möglch, den Vertrag ordentlich zum nächsten möglichen Termin zu kündigen, wenn man von Flexstrom die Nase voll hat. Dann gilt der Vertrag immer noch für die Restmonate. Eine außerordentliche Kündigung gelingt nur, wenn eine Leistungsstörung vorliegt. "Als erster Schritt muss man sich beim Gemeindeversorger erkundigen, ob der einen bereits versorgt", sagt Ruschinzik. "Das wäre eine Leistungsstörung. Dann kann man Flexstrom per Einschreiben mit Fristsetzung auffordern den Vertrag zu erfüllen oder, falls das nicht geschieht, die fristlose Kündigung androhen."

Wie immer bei jeder Kündigung gilt auch hier: Am besten als Einschreiben mit Rückschein versenden.

Was passiert mit Vorauszahlungen?

Vorauszahlungen gehen in die Insolvenzmasse ein. Es ist möglich, die Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter anzumelden – und zwar sofort nach Einleitung des Insolvenzverfahrens. Es ist jedoch zweifelhaft, ob man durch das Schreiben die Vorauszahlungen zurückerhält. Nach Erfahrungen in der Vergangenheit könne man sagen, dass beim Konkurs in 95 Prozent der Fälle das Geld der Verbraucher weg sei, so Ruschinzik. Einziger Trost: Solange noch Strom geliefert wird, wird der gezahlte Betrag durch den Verbrauch reduziert.

Was ist mit Abschlagszahlungen?

Im Vertrag vorgesehene Abschlagszahlungen müssen weiterhin geleistet werden, solange Flexstrom Strom und Gas liefert. Wer weniger verbraucht, als er Abschlag zahlt – und deshalb eigentlich am Jahresende eine Rückzahlung bekäme -, sollte die Abschlagssumme jetzt reduzieren.

Viele Kunden werden ein besseres Gefühl haben, wenn eine insolvente Firma nicht mehr auf ihr Konto zugreifen kann. Einzugsermächtigungen können widerrufen werden, die Rechnung muss dann per Überweisung beglichen werden. Da man Abbuchungen aber acht Wochen lang zurückrufen kann, gehen Kunden mit monatlicher Zahlungsweise kaum ein Risiko ein.

Worauf muss man generell beim Stromanbieter-Wechsel achten?

Wer den Stromanbieter wechselt, kann schnell einge hundert Euro sparen. Wichtig sind kurze Kündigungsfristen von etwa vier Wochen und möglichst kurze Laufzeiten. Am besten sollte man sich nicht länger als ein Jahr vertraglich binden. "So bleiben Kunden flexibel und können auf eventuelle Preisanpassungen seitens des Anbieters schnell reagieren", sagt der Energieexperte Daniel Dodt vom Vergleichsportal toptarif.de.

Gibt es Fallstricke bei der sogenannten Preisgarantie?

Grundsätzlich ist eine Preisgarantie etwas Gutes. Der Kunde weiß, dass sich sein Strom- oder Gaspreis für eine konkret festgelegte Zeit nicht ändern wird. Doch die Tücken lauern im Detail. Die Branche bietet sehr unterschiedliche Preisgarantien an. Eine hundertprozentige Preisgarantie findet man nur selten. Stattdessen werden Garantien auf Bausteine des Preises gegeben: auf die Beschaffungskosten, die Transportkosten (Netzentgelte) und die staatlichen Steuern und Abgaben (Mehrwertsteuer, EEG-Umlage etc.).

Was hat es mit Bonuszahlungen auf sich?

Viele Unternehmen locken Kunden mit Bonuszahlungen. So auch Flexstrom. Gerade um die Auszahlung der Bonuszahlungen hat es bei Flexstrom viel Ärger gegeben. Bei Bonuszahlungen muss man genau hinschauen: Bonuszahlungen sollte in jedem Fall spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet werden. Auf diese Weise umgeht der Kunde einen Trick mancher Unternehmen: Sie erhöhen im zweiten Jahr die Preise und würden den Bonus auch erst dann auszahlen. Wer kündigt, bekommt den Bonus nicht.

Wie erkenne ich einen unseriösen Anbieter?

Wer ein Angebot erhält, das mehrere hundert Euro unter seiner bisherigen Rechnung liegt, sollte stutzig werden. "Dann sollte ich mir die Tarifdetails genau anschauen und möglichst viele Informationen über das Unternehmen sammeln", empfiehlt Daniel Dodt von toptarif. Nur auf den günstigen Preis zu schielen, ist bei einem Anbieterwechsel die falsche Methode.

Vorauskasse – ja oder nein?

Verbraucherschützer haben in den vergangenen Jahren immer wieder vor Vorauskasse gewarnt. Der Fall Flexstrom bestätigt diese Bedenken. Möglicherweise ist das Geld, das die Kunden vorab gezahlt haben, weg.

Es gibt aber auch viele Stadtwerke oder große Stromkonzerne, die grundsolide sind, und auch mit dem System der Vorauskasse arbeiten. Hier ist eine Pleite sehr unwahrscheinlich. Also wenn Vorkasse, dann nur bei vertrauenswürdigen Firmen.

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