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Mietminderung für die Mietwohnung Die wichtigsten Urteile

Die Rechtsprechung gibt in vielen Fällen sehr genau vor, wann Mietern wieviel Mietminderung zusteht
Die Rechtsprechung gibt in vielen Fällen sehr genau vor, wann Mietern wieviel Mietminderung zusteht
© Colourbox
Um wie viel Prozent dürfen Mieter ihre Zahlungen bei einem Wohnungsmangel mindern? Der Mieterbund hat zahlreiche Gerichtsurteile zusammengestellt - sie bieten zumindest eine Orientierung.

Wer einen erheblichen Mangel in seiner Wohnung feststellt, darf seine Miete unter Umständen mindern. In der Rechtssprechung gibt es zahlreiche Einzelurteile. Sie können dem Mieter zumindest eine grobe Orientierung für die eigene Mietminderung geben - verlassen sollten Sie sich aber nicht darauf. Denn es kann sein, dass ein anderer Richter in einem ähnlichen Fall ganz anders entscheidet.

Abwasser:

20 Prozent Mietminderung, wenn das gesamte Abwasser aus einer oben gelegenen Nachbarwohnung in die Toilette fließt. (AG Münster WM 82, 170)

Abwasserstau:

38 Prozent, wenn aus Toilette und Badewanne Abwasser austritt. (AG Groß Gerau WM 80, 128)

Asbest:

50 Prozent Mietminderung wegen Gesundheitsgefährdung durch asbesthaltige Elektro-Nachtspeicheröfen. (LG Dortmund WM 96, 141)

Badewanne:

24 Prozent Mietminderung, wenn die Nutzung der Badewanne durch die Hausordnung auf wenige Stunden in der Woche beschränkt wird. (AG Helmstedt WM 89, 564)

Bade-/Duschmöglichkeit:

33 Prozent Mietminderung, wenn die einzige vorhandene Bade-/Duschmöglichkeit nicht funktioniert. (AG Köln WM 98, 690)

Badewannenabfluss:

3 Prozent Mietminderung, wenn der Badewannenabfluss defekt ist. (AG Schöneberg GE, 91, 527)

Balkon:

3 Prozent Mietminderung, wenn der Balkon repariert werden muss. (LG Berlin MM 86, 327)
15 Prozent Mietminderung, wenn der Balkon nicht zu nutzen ist, weil sich dort streunende Katzen aufhalten, die durch die Fütterung durch Mitbewohner angelockt werden. (AG Bonn WM 86, 212)

Bauarbeiten:

60 Prozent Mietminderung, wenn im Haus umfassende Bauarbeiten (Ausbau Dachgeschoss) durchgeführt werden. (AG Hamburg WM 9/91, VII)
22 Prozent Mietminderung, wenn erhebliche Bauarbeiten über einen Zeitraum von sechs Monaten ausgeführt werden. (LG Hannover WM 86, 311)

Baulärm:

10 bis 20 Prozent, wenn Baulärm durch den Bau einer ICE-Trasse verursacht wird. (LG Wiesbaden WM 2000, 184; LG Köln WM 2001, 78)

Bordell:

30 Prozent Mietminderung, wenn sich ein Bordell im Haus befindet. (AG Charlottenburg MM 88, 367)

Briefkästen:

1 Prozent, wenn der Briefkasten defekt ist und eingeworfene Post nass wird. (AG Mainz WM 96, 701)

Einrüstung:

5 Prozent Mietminderung, wenn infolge der Fassaden-Einrüstung die Wohnung weniger Licht erhält und die Lüftung beeinträchtig ist. (LG Berlin MM 94, 396)
15 Prozent Mietminderung, wenn die Fassade eingerüstet ist und Plastikfolien an den Fenstern die Wohnung abdunkeln und kaum Lüftungsmöglichkeiten bestehen. (AG Mainz 10 C 49/96)

Fenster:

5 Prozent Mietminderung im Sommer, zehn Prozent im Winter, wenn Fenster luftdurchlässig und schlecht schließbar sind. (AG Münster WM 82, 254)
20 Prozent Mietminderung, wenn Fenster undicht sind und infolge der eindringenden Feuchtigkeit die Küchenwand teilweise schwarz ist. (LG Hannover ZMR 79, 47)

Sie haben das Recht auf einen wasserfesten Briefkasten. Ansonsten sind fünf Prozent Mietminderung möglich
Sie haben das Recht auf einen wasserfesten Briefkasten. Ansonsten sind fünf Prozent Mietminderung möglich
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Fernsehempfang:

10 Prozent Mietminderung, wenn der Fernsehempfang erheblich gestört ist. (AG Schöneberg GE 88, 361)

Feuchtigkeit:

10 Prozent Mietminderung, wenn der Keller feucht ist. (AG Bad Bramstedt WM 90, 71)
25 Prozent Mietminderung, wenn Feuchtigkeit vom Dach in Wohnräume eindringt, Teile der Decke und die Fensterfront durchfeuchtet sind. (VG Berlin GE 84, 183)
60 Prozent Mietminderung, wenn Feuchtigkeit in einer Erdgeschosswohnung durch den Boden dringt und erheblichen Schaden verursacht. (AG Bad Vilbel WM 96, 701)

Geruchsbelästigungen:

10 Prozent Mietminderung, wenn es aus der Nachbarwohnung wegen nicht tiergerechter Tierhaltung stinkt. (AG Bergisch Gladbach 23 C 280/90)
33 Prozent Mietminderung, wenn es aus der Nachbarwohnung wegen Tierhaltung (Frettchen) erheblich stinkt. (AG Köln WM 89, 23)

Hausbeleuchtung:

1 Prozent Mietminderung, wenn die Hausbeleuchtung nicht funktioniert. (AG Schöneberg GE 91, 527)

Heizung:

13 Prozent Mietminderung bei einer Raumtemperatur von 17 bis 18 Grad;
15 Prozent Mietminderung bei einer Raumtemperatur von 15 Grad;
20 Prozent Mietminderung, bei einer Raumtemperatur im Kinder- und Schlafzimmer von 18 Grad. (AG Berlin- Schöneberg MM 81, 51; AG Berlin-Schöneberg 2 C 454/85; AG Oldenburg 19 C 559/77 VII)

Heizungsausfall:

50 Prozent Mietminderung, wenn die gesamte Heizung außerhalb der Wintermonate ausfällt.
100 Prozent Mietminderung, wenn die gesamte Heizung während der Wintermonate ausfällt. (LG Hamburg WM 76, 10)

Heizungsrauschen:

10 Prozent Mietminderung, wenn die Heizung rauscht und knackt. (AG Hamburg WM 87, 271)

Lärmbelästigungen:

20 Prozent Mietminderung, wenn Nachbarn im Haus erheblichen Lärm verursachen. (LG Chemnitz WM 94, 68)
50 Prozent Mietminderung, wenn Nachbarn im Haus nachts erheblichen Lärm verursachen. (AG Braunschweig WM 90, 147)
20 Prozent Mietminderung, wenn ein benachbartes Billard-Café erheblichen Lärm verursacht. (AG Köln 201 C 581/88)
30 Prozent Mietminderung, wenn typischer Diskotheken- Lärm aus der Nachbarschaft stört. (AG Köln WM 78, 173)

Leitungswasser:

10 Prozent Mietminderung, wenn das Leitungswasser Rost enthält. (AG Köln WM 82,226)
15 Prozent Mietminderung, wenn das Leitungswasser als Trinkwasser erhöhten Eisen- und Mangangehalt aufweist und braun verfärbt ist. (AG Bad Segeberg WM 98, 280)

Schimmel:

10 Prozent Mietminderung bei muffigem Geruch in Bad, Küche und Schlafzimmer (selbst wenn die Schäden durch den Mieter mit beeinflusst sind). (LG Hannover WM 82, 183)
25 Prozent Mietminderung bei #link;http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/pilzbefall-in-der-wohnung-was-sie-gegen-schimmel-tun-koennen-1786050.html;Schimmelbildung und Verfleckung# in zwei Räumen. (LG Lüdenscheid WM 2007, 16 )
80 Prozent Mietminderung bei Schimmelbefall, wenn der Aufenthalt in Küche, Wohn- und Schlafzimmer fast nicht mehr möglich ist. (LG Berlin GE 91, 625 )
75 Prozent Mietminderung bei Schimmelpilzbefall in einer Neubauwohnung. (LG Köln WM 2001, 604)

Warmwasserversorgung:

10 Prozent Mietminderung bei fehlender Warmwasserversorgung. (LG Berlin WM 55, 134)
7,5 Prozent Mietminderung, wenn die Wassertemperatur unter 40 Grad sinkt. (AG Köln WM 96, 701)

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