Arbeitsunfähigkeit Kein Hausarrest für Krankgemeldete

Wer sich in seinem Betrieb krank gemeldet hat, muss nicht zwangsläufig den ganzen Tag lang zu Hause sitzen.

Wer sich in seinem Betrieb krank gemeldet hat, muss nicht zwangsläufig den ganzen Tag lang zu Hause sitzen. Arbeitnehmer dürfen alles tun, was die Heilung nicht behindert, erklärt Ernesto Loh, Anwalt für Arbeitsrecht, in der Oktoberausgabe des "test"-Heftes von Stiftung Warentest. Einkäufe oder Spaziergänge sind möglich, wenn der Arzt es nicht verboten hat.

Arbeitsunfähigkeit bedeute nicht Hausarrest, betont der Anwalt. Ohnehin sei bei vielen Krankheiten etwas Bewegung und frische Luft sinnvoll. Hat eine Firma konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Mitarbeiter mit der Krankmeldung mogelt, kann sie ihn auffordern, sich vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse untersuchen zu lassen. Im konkreten Verdachtsfall darf der Chef sogar einen Detektiv beauftragen.

Grundsätzlich gilt: Ein Arbeitnehmer muss sich gleich zu Dienstbeginn krankmelden. Danach kann er zum Arzt gehen und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit melden. Ein ärztliches Attest muss er in der Regel vorlegen, wenn er länger als drei Tage krank ist. Dann muss es spätestens einen Tag nach dem dritten Krankheitstag beim Chef sein. Auch Samstage, Sonn- und Feiertage zählen bei der Rechnung mit. Vorsicht: Einige Tarifverträge regeln, dass schon ab dem ersten Tag ein Attest nötig ist.

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