Bereits Ende Januar habe der Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) in einem Brief an das Bundeswirtschaftsministerium und die Bundesagentur für Arbeit (BA), der auch an den Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) und den Deutschen Landkreistag (DLT) gegangen sei, über Missbrauchsfälle berichtet. Wie die Chemnitzer "Freie Presse" aus dem ihr vorliegenden Schreiben des Krankenkassenverbands berichtet, seien von den Kommunen sowohl Kranke als auch Kinder und Rentner als arbeitsfähig eingestuft worden. Es gebe "zahlreiche Hinweise", dass die Frage der Erwerbsfähigkeit bei der Bewilligung von Arbeitslosengeld II nicht ausreichend geprüft werde, heißt es laut Zeitung in dem Schreiben weiter.
Rückerstattung der Mehrbelastungen
Einem Bericht des Berliner "Tagesspiegel" vom Freitag zufolge hat Clement für kommenden Donnerstag Vertreter der Länder, der kommunalen Spitzenverbände und der BA eingeladen, um über die Aufteilung der Kosten für Hartz IV zu verhandeln. Bund und Kommunen streiten zurzeit über die Kosten für das Arbeitslosengeld II. Clement wirft den Kommunen vor, bei der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II auch Sozialhilfe erhaltende Schwerkranke und Rentner als arbeitsfähig eingestuft zu haben. Damit werden sie zu Beziehern von Arbeitslosengeld II, das vom Bund gezahlt wird. In Regierungskreisen hatte es dazu geheißen, es gebe Überlegungen, sich die dadurch entstandenen, unerwartet hohen Mehrbelastungen von den Kommunen zurück zu holen. Clement hat aber betont, ihm gehe es um einen sachgerechten Ausgleich.
Reuters