Normalerweise wird in Stellenausschreibungen mindestens skizziert, mitunter auch unüberwindbar zementiert, was ein Applikant für den Job mitbringen muss. Ab dem 1. Februar wird das US-Unternehmen U-Haul auch klar benennen, wer erst gar nicht einen Versuch wagen muss: Raucher, oder "Nikotin-Nutzer", wie die Verleihfirma für Umzugsausrüstung und Lagerung es formuliert.
"Wir legen viel Wert auf das Wohlbefinden unserer Team-Mitglieder", wird Personalchefin Jessica Lopez in einer Mitteilung von U-Haul zitiert. "Nikotin-Produkte machen abhängig und stellen eine Vielzahl von gesundheitlichen Risiken dar." Die neue Richtlinie des Unternehmens, das nach eigenen Angaben über 30.000 Mitarbeiter in den USA und Kanada beschäftige, sei daher ein "verantwortungsbewusster Schritt zu einer Kultur des Wohlbefindens".
Die Regelung soll in 21 der insgesamt 50 US-Bundesstaaten umgesetzt werden – darunter Atlanta, Texas und Florida – da es nur dort gesetzlich erlaubt ist, einen Bewerber abzulehnen, wenn er raucht.
Kein Job für Raucher – auch in Deutschland erlaubt?
Wäre solch ein Vorgehen auch in Deutschland möglich? Ziemlich sicher nicht, meint der Arbeitsrechtler Daniel Klösel. "Wenn ein Arbeitgeber fragt, ob jemand raucht, ist das eine unzulässige Frage.", sagte er "Spiegel Online". "Ob ich rauche oder nicht, ist meine freie Entscheidung und geht das Unternehmen erst einmal nichts an."
Ähnliches gelte für Fragen zu Schwangerschaften oder der Familienplanung, nach Krankheiten oder der sexuellen Orientierung. "Bei derart unzulässigen Fragen darf der Bewerber oder die Bewerberin lügen. Der Arbeitgeber kann den Vertrag im Nachgang nicht anfechten, wenn sich herausstellt, dass die Angaben falsch waren", so Klösel zu dem Nachrichtenportal.
Quellen: U-Haul, "Spiegel Online"